21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Vertrag, der gerade unterzeichnet wird und davor die ilhouetten von zwei Personen.

Dokument-Nr. 899

Drucken
ergänzende Informationen

Amtsgericht Düsseldorf Urteil19.07.2005

SMS-Chats: Höhere Entgelte für SMS-Chats müssen vorher vereinbart werdenVerbrau­cher­zentrale Hamburg verklagte Vodafone wegen grundlos einbehaltener "Premium-SMS-Entgelte"

Höhere Entgelte für SMS-Chats müssen mit dem Kunden vereinbart worden sein. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf hervor, dass die Verbrau­cher­zentrale Hamburg erwirkt hat.

Darin stellen die Richter fest, dass der Anbieter (hier: Vodafone) nachweisen müsse, welche Entgelte vereinbart und welche Leistungen erbracht wurden.

Im Fall hatte eine 23-jährige Hamburgerin per SMS mit einem Kontakt geflirtet, den sie über das Online-Chat-Portal "gigasms.de" kennengelernt hatte. Dort hieß es "27-Jähriger Hamburger hat Lust zum Chatten". Sie klickte den Button "Jetzt chatten" und gab auf die Aufforderung "Sende jetzt Deine persönliche Nachricht an Deinen SMS-Favoriten" eine Nachricht und ihre Handy-Nummer in die dafür vorgesehenen Felder ein.

Der "Hamburger" meldete sich sofort per SMS und entpuppte sich als ausgesprochen beharrlich und animierend. Nach ca. einer Woche erhielt sie die Rechnung ihres Mobil­funk­be­treibers über 800 Euro. Bei dem vermeintlichen SMS-Flirt waren rund 400 "Premium SMS" zum Preis von 1,99 Euro verschickt worden. Schließlich stellte sich heraus, dass der Kontakt, mit dem die junge Frau geflirtet hatte, keine Privatperson war, sondern ein Angestellter des Chat-Call-Centers.

Die 23-Jährige war zu Beginn des Chats nicht darauf hingewiesen worden, dass durch die Teilnahme am Chat SMS mit höheren Preisen verschickt wurden. Auch wusste sie nicht, dass sie mit einem Angestellten des Call-Centers flirtete. Nur in den Allgemeinen Geschäfts­be­din­gungen auf der Internetseite fand sich ein Hinweis, dass der Dialogpartner auch ein Betreuer des Chat-Call-Centers sein könnte. Dieser Hinweis war hinter dem Link "AGB" versteckt, der sich am unteren, auf den ersten Blick normalerweise nicht erkennbaren Rand der besuchten Website gigasms.de befand.

Unter Nr. 8 der AGB heißt es:

"In diesem Chat setzt die EFTA GmbH Betreuer/innen ein, die unter mehreren Identitäten Dialoge führen können. Im System sind diese nicht besonders gekennzeichnet. Ein Dialogpartner kann also ein/e Betreuer/in sein, der sich unter einer anderen Identität im System befinden kann."

Quelle: ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil899

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI