Dokument-Nr. 12988
Permalink https://urteile.news/
Finanzgericht Düsseldorf Urteil06.12.2011
Keine Gleichbehandlung von "fiscale partners" und EhegattenEigenheimzulagegesetz sieht Förderung für verschieden geschlechtliche "fiscale partners" nicht vor
Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Steuerpflichtige, die nach niederländischem Recht als so genannte "fiscale partners" "wie verheiratet" anzusehen sind, bei der Eigenheimzulage Eheleuten nicht gleichzustellen sind.
Im zugrunde liegenden Streitfall begehrten zwei nicht eheliche Lebensgefährten im Rahmen der Gewährung von Eigenheimzulage wie Eheleute behandelt zu werden. Die Steuerpflichtigen hatten für das Objekt in den Niederlanden bereits die Möglichkeit des Schuldzinsenabzugs genutzt. Zudem hatten sie in den Niederlanden einen notariellen Vertrag geschlossen, wonach sie als "fiscale partners" nach niederländischem Steuerrecht wie Eheleute behandelt werden.
Ungleichbehandlung mit Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes vereinbar
Das Finanzamt und in der Folge das Finanzgericht Düsseldorf sind dem Antrag der Steuerpflichtigen aus zwei Gründen nicht gefolgt. Zum einen war bereits in den Niederlanden im Rahmen der dortigen Steuerveranlagung eine Steuervergünstigung für das Haus in Anspruch genommen worden. Daher sei hinsichtlich dieser Immobilie ein Objektverbrauch eingetreten. Zudem können nach Auffassung des Finanzgerichts die Eheleute nicht im Inland wie Eheleute behandelt werden. Zwar würden die Kläger aufgrund des notariellen Vertrags in den Niederlanden nach Art. 1.2 Wet inkomstenbelasting 2001 für Zwecke der Einkommensteuer "wie Verheiratete" behandelt. Ungeachtet der Tatsache, dass die Kläger nicht die Förderung für ein Folgeobjekt, sondern eine zweite Förderung für ein Erstobjekt beantragten, sehe das Eigenheimzulagegesetz eine Förderung für verschieden geschlechtliche "fiscale partners" aber nicht vor. Dies sei auch mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 07.02.2012
Quelle: Finanzgericht Düsseldorf/ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil12988
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.