Dokument-Nr. 9793
Permalink https://urteile.news/
Verwaltungsgericht Berlin Urteil15.06.2010
Kanadische Ehe zwischen Männern ist im Melderegister als „Lebenspartnerschaft“ einzutragenMelderegistereintragung als „verheiratet“ nicht möglich
Eine im Ausland als Ehe geschlossene Verbindung gleichgeschlechtlicher Partner ist im deutschen Melderegister als Lebenspartnerschaft einzutragen. Dies folgt aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der deutsche Kläger 2006 mit einem Spanier in Kanada eine nach dortigem Recht rechtsgültige Ehe geschlossen. Seinen Antrag auf Eintragung ins deutsche Melderegister als „verheiratet“ lehnte das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg ab, weil eine Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern in Deutschland nicht anzuerkennen sei. Die Behörde verweigerte auch die Eintragung des Familienstandes als „Lebenspartnerschaft“, da eine solche Umdeutung der kanadischen Ehe nicht möglich sei, und führte den Kläger als „ledig“.
Nachteile mangels Eintragung als „verheiratet“ nicht erkennbar
Das Verwaltungsgericht Berlin teilte zwar die Ansicht der Behörde, dass eine Eintragung als „verheiratet“ ausscheide, weil eine Ehe nach deutschem Rechtsverständnis verschiedengeschlechtliche Partner voraussetze. Sowohl deutsches Verfassungsrecht als auch Europarecht stünden dem nicht entgegen. Insbesondere auf die Freizügigkeitsrechte könne sich der Kläger als deutscher Staatsangehöriger gegenüber seinem eigenen Mitgliedstaat nicht berufen. Im Übrigen sei nicht ersichtlich, dass der Kläger bei Reisen in andere EU-Länder Nachteile dadurch habe, dass er im deutschen Melderegister nicht als verheiratet eingetragen sei.
Eintragung ins Melderegister als „Lebenspartner“ möglich
Allerdings könne der Kläger eine Eintragung ins Melderegister als Lebenspartner verlangen, da die kanadische gleichgeschlechtliche Ehe im deutschen Recht weitgehend der eingetragenen Lebenspartnerschaft entspreche.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 15.06.2010
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Berlin
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil9793
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.