18.10.2024
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Sie sehen, wie während einer Hochzeit die Ringe angesteckt werden.

Dokument-Nr. 11006

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Beschluss01.12.2009Oberlandesgericht Hamm15 Wx 236/09
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • FamRB 2010, 75Zeitschrift: Familien-Rechts-Berater (FamRB), Jahrgang: 2010, Seite: 75
  • FamRZ 2010, 1259Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ), Jahrgang: 2010, Seite: 1259
  • FGPrax 2010, 28Zeitschrift: Praxis der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGPrax), Jahrgang: 2010, Seite: 28
  • NJW 2010, 2065Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2010, Seite: 2065
  • RNotZ 2010, 204Rheinische Notar-Zeitschrift (RNotZ), Jahrgang: 2010, Seite: 204
  • StAZ 2010, 179Zeitschrift: Das Standesamt (StAZ), Jahrgang: 2010, Seite: 179
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Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Münster, , 105 XVI 5/08
  • Landgericht Münster, Beschluss16.03.2009, 5 T 775/08
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Hamm Beschluss01.12.2009

Lebensgefährte in eingetragener Leben­s­part­ner­schaft darf keine Zweitadoption des Kindes vornehmenBesteht bereits ein Adopti­o­ns­ver­hältnis, so kann der Partner aus einer im Nachhinein geschlossenen Leben­s­part­ner­schaft das Kind nicht zusätzlich noch adoptieren

Eingetragene Lebenspartner­schaften sind hinsichtlich des Adoptionsrechts nicht mit den gleichen Rechten ausgestattet wie Ehen zwischen Mann und Frau. Bringt jemand ein adoptiertes Kind in eine eingetragene Leben­s­part­ner­schaft mit ein, so kann der Partner das im gemeinsamen Haushalt lebende Kind nicht auch noch adoptieren und damit die gleichen Rechte erhalten wie der Adoptivvater beziehungsweise die Adoptivmutter. In einem Eheverhältnis steht die elterliche Sorge hingegen Mann und Frau gemeinsam zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Hamm hervor.

Im vorliegenden Fall hatte eine Frau ein Kind adoptiert und wenig später mit ihrer Lebenspartnerin eine eingetragene Leben­s­part­ner­schaft begründet. Die neue Lebenspartnerin wollte das Kind ebenfalls adoptieren und stellte deshalb einen Antrag auf Zweitadoption. Der Antrag wurde jedoch vom Amtsgericht zurückgewiesen. Nach erfolgloser Beschwerde beim Landgericht wurde der Fall schließlich vor dem Oberlan­des­gericht Hamm verhandelt.

Zweitadoption minderjähriger Kinder ist grundsätzlich verboten

Das Oberlan­des­gericht Hamm hat mit Beschluss die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt. Eine Zweitadoption minderjähriger Kinder verbiete der § 1742 BGB grundsätzlich, solange das erste Adopti­o­ns­ver­hältnis bestehe. Diese Regelung solle unter anderem verhindern, dass einander widersprechende Elternrechte bestehen. Auch die Gefahr des Weiterreichens des Kindes von Familie zu Familie durch Umgehen der strengen Bestimmungen über die nur ausnahmsweise zulässige Aufhebung von Adopti­o­ns­ver­hält­nissen solle damit ausgeräumt werden. Vor allem solle aber der Wille der leiblichen Eltern respektiert werden, die zwar in eine Einzeladoption eingewilligt hätten, möglicherweise aber nicht mit einer ergänzenden späteren Adoption durch den Lebenspartner einverstanden seien.

Ausnahme der Mehrfacha­d­option besteht nur für Ehen zwischen Mann und Frau

Eine Ausnahme der Mehrfacha­d­option bestehe nur, wenn das Kind bei Lebzeiten des ersten Adopti­v­el­ternteils von dessen Ehegatten angenommen werde. Wider­spre­chendes Elternrecht könne so nicht entstehen, da das Kind das gemein­schaftliche Kind der Ehegatten werden würde und die elterliche Sorge den Ehegatten gemeinsam zustehe. Hinter dieser Regelung stehe der Zweck, dass das Kind in einer lebenstüchtigen Familie aufwachsen solle, in der es soziale Verhal­tens­weisen von der Sprache bis zu Wertvor­stel­lungen einübe, die ihm von einer weiblichen und männlichen Bezugsperson vorgelebt werden. In dieser Beziehung bilde sich auch die geschlechtliche Identität des Kindes heraus. Diese Bedingungen seien in einer aus Mutter, Vater und Kind bestehenden Familie am ehesten. Demnach schließe das geltende Recht die gleichzeitige oder nachfolgende mehrfache Adoption durch einen Lebenspartner aus.

Quelle: ra-online, Oberlandesgericht Hamm (vt/st)

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