Dienstvertragsrecht
Kein jederzeitiges Kündigungsrecht bei Online-Partnervermittlung Parship Frühere Vertragsverlängerungsklauseln von Parship überwiegend wirksam
Der unter anderem für Dienstverhältnisse zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in einem von einer Verbraucherschutzorganisation (Musterkläger) angestrengten Musterfeststellungsverfahren darüber zu entscheiden, ob Verträge zwischen der Betreiberin eines Online-Partnervermittlungsportals (Musterbeklagte) und ihren Kunden über eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft gemäß § 627 Abs. 1 BGB jederzeit gekündigt werden können sowie ob die bis zum 28. Februar 2022 von der Musterbeklagten in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Vertragsverlängerungsklauseln nach der maßgeblichen damaligen Rechtslage Verbraucher nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unangemessen benachteiligen und deswegen unwirksam sind. Der BGH stellte fest, dass bei Verträgen mit sechs Monaten Laufzeit die damals von Parship verwendeten Verlängerungsklauseln unwirksam sind.mehr
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