03.12.2024
03.12.2024  
Sie sehen eine Häuserfassade mit einem Balkonkasten.

Dokument-Nr. 30933

Drucken
Urteil24.06.2021Landgericht Frankfurt am Main2-13 S 35/20
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2021, 527Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2021, Seite: 527
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Amtsgericht Langen, Urteil29.01.2020, 58 C 151/19
ergänzende Informationen

Landgericht Frankfurt am Main Urteil24.06.2021

Unwirksame Klausel eines Verwal­ter­vertrags über pauschale jährliche Erhöhung der Vergütung um 4 % bei Wohnungs­eigentümer­gemein­schaft mit VerbrauchernUnangemessene Benachteiligung der Wohnungs­ei­gentümer

Regelt eine Klausel in einem Verwal­ter­vertrag die pauschale jährliche Erhöhung der Vergütung um 4 %, so ist diese Klausel unwirksam, wenn die Wohnungs­eigentümer­gemein­schaft auch aus Verbrauchern besteht. Es liegt in diesem Fall eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher im Sinne von § 307 BGB vor. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Landgericht Frankfurt a.M. im Jahr 2021 als Berufungs­instanz über die Wirksamkeit einer Klausel in einem Verwal­ter­vertrag zu entscheiden. Nach der Klausel erhöhte sich jährlich die Vergütung der Verwalterin um pauschal 4 %. Die Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft bestand auch aus Verbrauchern.

Unzulässige pauschale jährliche Erhöhung der Vergütung

Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied, dass die Klausel zur Vergü­tungs­er­höhung gemäß § 307 BGB unwirksam sei. Da die Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft auch aus Verbrauchern bestand wertete das Gericht den Verwal­ter­vertrag als Verbrau­cher­vertrag im Sinne von § 310 Abs. 3 BGB. Es liege eine unzulässige Preisklausel vor, so das Gericht, da eine pauschale Preiserhöhung geregelt ist, ohne dass sichergestellt wird, dass im gleichen Umfang auch Preiss­tei­ge­rungen beim Verwalter eintreten. Die Preissteigerung von 4 % sei mehr als doppelt so hoch wie die Inflationsrate.

Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/WuM 2021, 527/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil30933

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI