EU-Recht
Maltas Verkauf von Staatsbürgerschaften ist illegal Maltesische Staatsbürgerschaftsprogramm für Investoren verstößt gegen das Unionsrecht
Wer in Malta viel Geld investiert, konnte bislang Bürger Maltas werden und somit in der gesamten EU frei leben und arbeiten. Der Europäische Gerichtshof hat diese Praxis nun für rechtswidrig erklärt. Zwar fällt die Festlegung der Voraussetzungen für die Verleihung und den Verlust der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats in die nationale Zuständigkeit, doch muss diese Zuständigkeit unter Beachtung des Unionsrechts ausgeübt werden. Dem Staatsangehörigkeitsband zu einem Mitgliedstaat liegen das zwischen ihm und seinen Bürgern bestehende besondere Verbundenheits- und Loyalitätsverhältnis sowie die Gegenseitigkeit von Rechten und Pflichten zugrunde. Wenn ein Mitgliedstaat in einem Verfahren mit transaktionalem Charakter die Staatsangehörigkeit und damit automatisch die Unionsbürgerschaft als direkte Gegenleistung für im Voraus festgelegte Investitionen oder Zahlungen verleiht, verstößt er offensichtlich gegen diese Grundsätze. Eine solche "Vermarktung" des Unionsbürgerstatus ist mit dem in den Verträgen festgelegten Grundkonzept der Unionsbürgerschaft unvereinbar. Sie verstößt gegen den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit und gefährdet das gegenseitige Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf die Verleihung ihrer Staatsangehörigkeit, das für die Einführung der Unionsbürgerschaft in den Verträgen maßgebend war.mehr
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