Familienrecht
Eltern behalten Sorgerecht trotz Verdachts auf Schütteltrauma Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Rückübertragung des Sorgerechts auf die Eltern nach Verdacht auf Herbeiführung eines Schütteltraumas
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines für ein Kleinkind bestellten Verfahrensbeistandes nicht zur Entscheidung angenommen. Dieser hat sich dagegen gewandt, dass den Eltern das Sorgerecht wieder übertragen worden ist, obwohl der Verdacht im Raum stand, ein Elternteil oder beide Elternteile hätten das im Vorfallszeitraum rund vier Wochen alte Kind heftig geschüttelt. Das im Sorgerechtsverfahren als Beschwerdegericht zuständige Oberlandesgericht hat den zeitweiligen Entzug des Sorgerechts nicht aufrechterhalten, den Eltern aber Auflagen - insbesondere den Aufenthalt in einer Eltern-Kind-Einrichtung - erteilt, um der Gefahr zukünftiger Schädigungen des Kindes durch seine Eltern zu begegnen. Der Verfahrensbeistand sah in dieser gerichtlichen Entscheidung eine Verletzung des aus Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) folgenden Schutzanspruchs des Kindes gegen den Staat, blieb aber mit der Verfassungsbeschwerde erfolglos.mehr
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