21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen, wie während einer Hochzeit die Ringe angesteckt werden.

Dokument-Nr. 28830

Drucken
Beschluss14.11.2018Oberlandesgericht Koblenz13 UF 413/18
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • FamRB 2019, 348Zeitschrift: Familien-Rechts-Berater (FamRB), Jahrgang: 2019, Seite: 348
  • FamRZ 2019, 804Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ), Jahrgang: 2019, Seite: 804
  • FF 2019, 262Zeitschrift: FF - Forum Familienrecht (FF), Jahrgang: 2019, Seite: 262
  • NJW-Spezial 2019, 390Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2019, Seite: 390
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Amtsgericht Mayen, Beschluss16.07.2018, 8b F 417/17
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss14.11.2018

Übertragung des Aufent­halts­bestimmungs­rechts auf umzugswilligen Elternteil erst nachdem Kind Grundschule beendet hatBis zur Beendigung bleibt Umzug verhinderndes gemeinsames Aufent­halts­bestimmungs­recht bestehen

Möchte ein Elternteil mit einem Kind umziehen und beantragt deshalb die Übertragung des Aufent­halts­bestimmungs­rechts auf sich, so kann dies solange zurückgestellt werden, bis das Kind die Grundschule beendet hat. Bis dahin verbleibt es bei dem Umzug verhindernden gemeinsamen Aufent­halts­bestimmungs­recht. Dies hat das Oberlan­des­gericht Koblenz entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die geschiedenen Eltern eines neunjährigen Kindes im Jahr 2017 über das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Hintergrund dessen war, dass die Kindesmutter mit dem Kind zu ihrem über 200 km entfernt wohnenden neuen Lebensgefährten ziehen wollte. Das Amtsgericht Mayen übertrug das Aufent­halts­be­stim­mungsrecht auf den Kindesvater. Die Kontinuität erfordere nach Ansicht des Gerichts im Hinblick auf das schulische und persönliche Umfeld des Kindes einen Verbleib in seinem bisherigen Wohnumfeld. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Beschwerde der Kindesmutter.

Beendigung der Grundschule Voraussetzung für Übertragung des Aufent­halts­be­stim­mungs­rechts auf Kindesmutter

Das Oberlan­des­gericht Koblenz entschied zum Teil zu Gunsten der Kindesmutter. Ihr sei zwar das Aufent­halts­be­stim­mungsrecht zu übertragen, jedoch erst nachdem das Kind die Grundschule beendet hat. Es entspreche dem Kindeswohl, wenn das Kind die Grundschule noch in seiner gewohnten Umgebung und der ihm vertrauten Schule beendet. Denn ein Schulwechsel könne leicht zu einem vorübergehenden Notenabfall führen, bis sich das Kind an die neue Schule und seine neue Umgebung gewöhnt hat. Nach dem Ende der Grundschule stehe demgegenüber ohnehin ein Umbruch an. Aus diesem Grund müsse das Recht der Kindesmutter, mit ihrem neuen Freund zusammenziehen zu wollen, vorübergehend zurücktreten.

Keine Notwendigkeit der Übertragung des Aufent­halts­be­stim­mungs­rechts auf Kindesvater

Eine Übertragung des Aufent­halts­be­stim­mungs­rechts auf den Kindesvater sei nicht notwendig, so das Oberlan­des­gericht. Es genüge, dass es bis zum Ende der Grundschule beim gemeinsamen Aufent­halts­be­stim­mungsrecht verbleibt. Denn damit dürfe die Kindesmutter ohne Zustimmung des Kindesvaters nicht umziehen.

Quelle: Oberlandesgericht Koblenz, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss28830

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI