Kapitalanlagenrecht
BGH weist Anleger-Beschwerden im VW-Musterverfahren gegen Porsche zurück Kapitalanleger-Musterverfahren zum Versuch der Übernahme von Volkswagen durch Porsche abgeschlossen
Der für Teile des Kapitalmarktrechts zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Rechtsbeschwerden von Anlegern gegen einen Musterentscheid des Oberlandesgerichts Celle mit verschiedenen Maßgaben zurückgewiesen. In dem zu Grunde liegenden Kapitalanleger-Musterverfahren sollte im Kern festgestellt werden, dass die Porsche Automobil Holding SE ihre Absicht, an der Volkswagen AG eine qualifizierte Mehrheit zu erlangen, im Zeitraum vom 3. März 2008 bis 6. Oktober 2008 in Mitteilungen und Äußerungen fehlerhaft dementiert habe, obwohl sie durch Optionsstrategien zielgerichtet den Markt für Stammaktien der Volkswagen AG verengt habe. Nachdem sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Porsche Automobil Holding SE so weit verschlechtert hätten, dass der Abschluss eines Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrags nicht mehr zu realisieren gewesen sei und ihre eigene Insolvenz gedroht habe, habe sie mit einer Pressemitteilung vom 26. Oktober 2008 ihre tatsächlich nicht mehr umsetzbare Absicht mitgeteilt, mit der Volkswagen AG einen Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag abzuschließen, um mit der aufgrund dieser Mitteilung erwarteten Explosion der Aktienkurse Gewinne zu erzielen.mehr
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