Versicherungsrecht
BGH: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Erfolgsaussicht im Rechtsschutzdeckungsverfahren bei Rechtsprechungsänderung Ändert sich die höchstrichterliche Rechtsprechung während eines Verfahrens, ist für den Anspruch auf Deckungsschutz der Schluss der mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz maßgeblich
Der unter anderem für Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass für die Beurteilung des Deckungsschutzanspruchs die Erfolgsaussichten der Klage im Zeitpunkt des Schlusses der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht maßgeblich sind, wenn im Deckungsschutzverfahren des Versicherungsnehmers einer Rechtsschutzversicherung nach dem Zeitpunkt der Bewilligungsreife eine Klärung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung (hier: durch den Gerichtshof der Europäischen Union und den Bundesgerichtshof) erfolgt, wobei dies auch dann gilt, wenn sich in diesem Zeitraum die Rechtslage nach einer Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zunächst zugunsten des Versicherungsnehmers im Zeitpunkt des Schlusses der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht die höchstrichterliche Rechtsprechung für ihn wieder verschlechtert hat.mehr
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