Sozialrecht
Diabetiker hat Anspruch auf langfristige häusliche Krankenpflege zur Blutzuckermessung Verordnung der Blutzuckermessung als häusliche Krankenpflege auch bei konventioneller Insulintherapie und über längere Zeiträume in Ausnahmefällen möglich
Versicherte haben neben der ärztlichen Behandlung auch Anspruch auf häusliche Krankenpflege durch geeignete Pflegekräfte, wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist, oder wenn sie durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt wird. Diese Krankenpflege, die auch die Blutzuckermessung umfasst, ist grundsätzlich auf die Erst- oder Neueinstellung des Diabetes oder eine sogenannte Intensivierte Insulintherapie beschränkt. Ausnahmsweise kann sie jedoch auch bei einer konventionellen Insulintherapie verordnet werden, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, die Blutzuckermessungen und die erforderliche Insulingabe selbst korrekt vorzunehmen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.mehr
mehr