Staatsrecht
Verleihung des Körperschaftsstatus an Religionsgemeinschaften durch Landesgesetz verstößt gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung Verfassungsbeschwerde der Religionsgemeinschaft "Jehovas Zeugen in Deutschland" teilweise erfolgreich
Das Bundesverfassungsgericht hat Art. 61 Satz 2 der Bremischen Landesverfassung (LV-Bremen) für nichtig erklärt und damit zugleich einer Verfassungsbeschwerde der Religionsgemeinschaft "Jehovas Zeugen in Deutschland" teilweise stattgegeben. Den Ländern obliegt die Prüfung, ob einer Religionsgemeinschaft auf ihren Antrag der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verleihen ist. Indem Art. 61 Satz 2 LV-Bremen diese Prüfung dem Landesparlament zuweist, verstößt er gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung (Artikel 20 Abs. 2 Satz 2 GG). Durch die Durchführung des verfassungswidrigen Gesetzgebungsverfahrens ist die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG in Verbindung mit Art. 140 GG und Art. 137 Abs. 5 Satz 2 WRV verletzt.mehr
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