Steuerrecht
"Rücklagenmanagement" zur "Mobilisierung" von Körperschaftsteuerguthaben nicht rechtsmissbräuchlich
Durch die Steuerreform 2001 wurde mit (im Grundsatz) erstmaliger Wirkung vom Veranlagungszeitraum 2001 das System der Besteuerung von Kapitalgesellschaften grundlegend umgestellt. An die Stelle des sog. Anrechnungsverfahrens trat eine Endbesteuerung beim Anteilseigner nach dem sog. Halbeinkünfteverfahren. Um das Körperschaftsteuerguthaben aus dem bisherigen Besteuerungsverfahren möglichst bald einziehen zu können, mussten kurzfristig Ausschüttungen vorgenommen werden. Reichten Gewinn oder Eigenkapital nicht für eine Ausschüttung aus, wurde zur "Mobilisierung" von Körperschaftsteuerguthaben empfohlen, über eine Gesellschaftereinlage handelsrechtlich einen Gewinnausweis zu veranlassen (sog. Leg-ein-Hol-zurück). Um die Liquidität der Gesellschafter zu schonen, wurde diese Maßnahme durch ein Gestaltungsmodell verfeinert, das in der breiten Öffentlichkeit als "Rücklagenmanagement" bekannt geworden ist.mehr
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