Staatsrecht
Neuer Haftbefehl nach vorausgegangener Haftverschonungsentscheidung ist verfassungswidrig Widerruf der Haftverschonung nur bei Änderung der Umstände
Dem Beschwerdeführer liegt zur Last, Steuern in Höhe von über 1,6 Millionen DM verkürzt zu haben. Wegen Fluchtgefahr erließ das Amtsgericht gegen ihn im Jahr 2002 einen Haftbefehl, der einige Tage später gegen Meldeauflagen, die Abgabe des Passes und die Hinterlegung einer Kaution außer Vollzug gesetzt wurde. Im Oktober 2006 verurteilte das Landgericht den Beschwerdeführer zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Verteidiger des Beschwerdeführers Revision eingelegt hat. Außerdem erließ das Landgericht einen neuen, auf den Haftgrund der Fluchtgefahr gestützten Haftbefehl, der noch am gleichen Tage vollstreckt wurde. Die Haftbeschwerde des Beschwerdeführers verwarf das Oberlandesgericht als unbegründet. Die Verurteilung stelle einen neu hervorgetretenen Umstand dar, der die erneute Verhaftung des Beschwerdeführers erforderlich mache (§ 116 Abs. 4 Nr. 3 Strafprozessordnung).mehr
mehr