14.11.2024
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Sie sehen, wie während einer Hochzeit die Ringe angesteckt werden.

Dokument-Nr. 3518

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Beschluss27.02.2002Oberlandesgericht Dresden10 UF 743/01
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • FamRZ 2002, 973Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ), Jahrgang: 2002, Seite: 973
  • NJW-RR 2002, 1084Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2002, Seite: 1084
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Oberlandesgericht Dresden Beschluss27.02.2002

Vater schenkte Kindern keine Weihnachts­ge­schenke - Indiz für Vernach­läs­sigung der KinderAufhebung des gemeinsamen Sorgerechts bei Desinteresse des Vaters

Einem von den Kindern getrennt lebenden Vater kann das Sorgerecht entzogen werden, wenn er kein großes Interesse für die Belange der Kinder zeigt. Schenkt er ihnen zu Weihnachten keine Geschenke, kann dies ein wichtiges Indiz für die Vernach­läs­sigung der Kinder darstellen. Das geht aus einem Beschluss des Oberlan­des­ge­richts Dresden hervor.

Im Fall stritt ein getrennt lebendes Elternpaar um das Sorgerecht für ihre gemeinsamen Kinder. Seit der Trennung lebten die Kinder bei der Mutter. Diese beantragte, ihr das alleinige Sorgerecht für die Kinder zu übertragen.

Dem stimmte das Oberlan­des­gericht zu. In den Gründen führte das Gericht aus, dass der Vater nicht an der Entwicklung der Kinder teilgenommen habe und sich nicht um Erzie­hungs­fragen gekümmert habe. Auch an einer engen Beziehung zu den Kindern im Rahmen des Umgangsrechts sei er nicht interessiert gewesen. So kamen in der Vergangenheit immer die Kinder zu ihm, nicht aber er zu ihnen. Auch während des Umgangs mit den Kindern habe er kein großes Interesse gezeigt. Er erkundigte sich nicht nach deren Sorgen und habe nichts mit ihnen unternommen. Schließlich bereitete er ihnen keine Freude. Zu Weihnachten hätten sie keine Geschenke von ihm bekommen.

Quelle: ra-online

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