21.11.2024
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Dokument-Nr. 3460

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Beschluss06.12.2006Oberverwaltungsgericht des Saarlandes3 W 17/06, 3 W 18/06
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Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss06.12.2006

OVG Saarland läßt die Vermittlung von Sportwetten bis zur Beschwer­de­ent­scheidung vorläufig zuZwischen­ent­scheidung des Oberver­wal­tungs­ge­richts

Das Oberver­wal­tungs­gericht des Saarlandes hat die sofortige Vollziehbarkeit von zwei Polizei­ve­r­fü­gungen, mit denen den jeweiligen Antragstellern die weitere Vermittlung von Sportwetten an in anderen Mitglieds­s­taaten der EU ansässige und dort konzessionierte Wettver­an­stalter untersagt wird, vorläufig bis zur Entscheidung in den Beschwer­de­ver­fahren ausgesetzt.

Das Oberver­wal­tungs­gericht hält die erstin­sta­nz­lichen Entscheidungen, die von der offen­sicht­lichen Rechtmäßigkeit der betreffenden Verfügungen ausgehen, insbesondere unter gemein­schafts­recht­lichen Gesichtspunkten im Beschwer­de­ver­fahren für näher überprü­fungs­be­dürftig. Es hat daher das Interesse der Antragsteller, bis zur Beschwer­de­ent­scheidung von einer zwangsweisen Durchsetzung der getroffenen Anordnungen verschont zu bleiben, höher bewertet als das öffentliche Interesse an der Bekämpfung der Wett- und Spielsucht, zumal an Sportwetten Interessierte im Falle der sofortigen Unterbindung der Betätigung der Antragsteller auf das Wettangebot der Saarland-Sporttoto-Gesellschaft ausweichen können.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG des Saarlandes vom 06.12.2006

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