18.01.2025
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Dokument-Nr. 3462

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Verwaltungsgericht Hannover Beschluss06.12.2006

Wochen­ma­rkt­vergabe nach dem Priori­täts­prinzip rechtswidrigMarktbeschicker mit Eilantrag erfolgreich

Stände auf einem Wochenmarkt dürfen nicht nach dem Priori­täts­prinzip vergeben werden. Das hat das Verwal­tungs­gericht Hannover entschieden und dem Eilantrag eines Mitbewerbers um die Vergabe des Wochenmarktes in Springe stattgegeben.

Die Stadt Springe hat den Wochenmarkt, der in Springe jeweils Dienstags und Freitags am Vormittag auf dem Marktplatz stattfindet, an einen Bewerber unter Zugrundelegung des sog. Priori­täts­prinzips vergeben. Dagegen wandte sich ein Mitbewerber, der den entsprechenden gewer­be­recht­lichen Antrag später gestellt hatte.

Das Gericht hat seinem Begehren stattgegeben, weil die Gemeinde im Hinblick auf die Bedeutung ihrer Auswah­l­ent­scheidung nicht allein darauf hätte abstellen dürfen, welcher der Anträge zuerst bei ihr eingegangen ist. Anderenfalls wäre ein Mitbewerber dauerhaft oder jedenfalls für einen längeren Zeitraum ausgeschlossen.

Der Rechtsstreit betrifft die Festsetzung des Wochenmarktes ab Januar 2007.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Hannover vom 06.12.2006

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