Allgemeines Zivilrecht
Eine gesamtschuldnerische Haftung kann nur gesetzlich bestimmt oder vertraglich ausdrücklich vereinbart worden sein Landeshauptstadt Hannover haftet nicht für ausgefallene Zahlung einer Sonderumlage der Projekt IZ Hannover GmbH im Ihme-Zentrum
Das Amtsgericht Hannover hat entschieden, dass die Landeshauptstadt Hannover nicht als sog. Gesamtschuldnerin für die ausstehende Zahlung der im Insolvenzverfahren befindlichen Projekt IZ Hannover GmbH haftet. Hintergrund war eine Streitigkeit über die Zahlung einer Sonderumlage zur Instandsetzung des Sockelgeschosses des Ihme-Zentrums. Das Gericht hat klargestellt, dass die Gemeinschaftsordnung und ein später geschlossener gerichtlicher Vergleich zwar eine Kostenverteilung zu Lasten der Eigentümer der Gewerbeeinheiten vorsähen, diese jedoch eine anteilige und keine gesamtschuldnerische Haftung begründeten. Die Landeshauptstadt Hannover ist daher nicht verpflichtet, den auf die im Insolvenzverfahren befindliche Projekt IZ Hannover GmbH entfallenden Betrag zu übernehmen.mehr
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