13.12.2024
13.12.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.

Dokument-Nr. 34200

Drucken
ergänzende Informationen

Landgericht Lübeck Urteil28.03.2024

Die von einem Australier betriebene Webseite „https://haveibeenpwned.com“ ist hilfreich – aber nicht gerichtsfestNachweis der Betroffenheit von dem streit­gegen­ständlichen API-Bug nicht erbracht

Auf der Webseite „https://haveibeenpwned.com“ können Sie nachprüfen, ob Ihre persönliche Email-Adresse von Hackern gestohlen wurde. Das Landgericht Lübeck musste jetzt der Frage nachgehen, ob die Angaben dieser Seite auch gerichtsfest sind. Klare Aussage: Das sind sie nicht.

Immer wieder werden im Internet Daten geklaut. Ob auch Ihre persönliche Email-Adresse betroffen ist, können Sie zum Beispiel auf der Seite https://haveibeenpwned.com überprüfen. Diese, von einem Australier betriebene, Webseite wird auch vom Bundesamt für Sicherheit in der Infor­ma­ti­o­ns­technik zur Überprüfung auf Datenverluste empfohlen. Aber was können Sie tun, wenn Sie dort feststellen, dass Ihre Emailadresse tatsächlich abgegriffen worden ist? Viele Menschen verklagen deshalb derzeit vor allem große Social-Media-Plattformen. Sie werfen ihnen Verletzungen der Datenschutzgrundverordnung vor. Oft müssen dann Gerichte entscheiden, ob überhaupt ein Datenklau stattgefunden hat. Denn nicht in jedem Fall ist das ganz klar.

Ergebnisse der Webseite nicht überprüfbar

Können Sie (oder Ihre Anwält*in) sich dann zum Beweis für den Datenverlust auf die Seite https://haveibeenpwned.com berufen? Klare Antwort der zuständigen Spezialkammer des Landgerichts Lübeck: Nein, das genügt nicht. Denn das Gericht kann in keiner Weise überprüfen, wie die Webseite zu ihren Ergebnissen kommt. Wörtlich: „Es ist nicht bekannt, auf welcher Grundlage der Betreiber der Internetseite https:///haveibeenpwned.com die Betroffenheit individueller Nutzer ermittelt. Mit dem, was dort auf der Internetseite https:///haveibeenpwned.com als Ergebnis ausgeworfen ist, ist damit lediglich dargetan, was der Betreiber behauptet. Damit ist aber gerade nicht der Nachweis geführt, dass die Klägerseite tatsächlich von dem streit­ge­gen­ständ­lichen API-Bug betroffen ist. Es dürfte auch nicht Sinn und Zweck dieser Internetseite sein, einen gerichtsfesten Beweis für die Betroffenheit des jeweiligen Nutzers, der seine E-Mail-Adresse dort eingibt, zu erbringen. Also: Nutzen Sie die Seite, um für sich selbst herauszufinden, ob Ihre Daten noch sicher sind. Um einen Gerichtsprozess zu führen, brauchen Sie aber weitere Beweismittel. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Quelle: Landgericht Lübeck, ra-online (pm/ab)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil34200

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI