23.11.2024
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Verwaltungsgericht Berlin Beschluss22.08.2013

Presse hat Anspruch auf Auskunft über Verwendung von Mitteln der Sach­leistungs­pauschale durch AbgeordneteMit der Bereitstellung der Informationen verbundener Aufwand nicht unzumutbar

Der Bundestag muss der Presse Auskunft über die Verwendung von Mitteln der Sach­leistungs­pauschale durch Abgeordnete erteilen. Das hat das Verwal­tungs­gericht Berlin auf Antrag eines Journalisten im Weg einer einstweiligen Anordnung entschieden.

Im zugrunde liegenden Streitfall wollte der Pressevertreter von der Bundes­tags­ver­waltung wissen, welche Abgeordneten des jetzigen Bundestages unter Inanspruchnahme der Sachleis­tungs­pau­schale im Jahre 2013 mehr als 5 Tablet Computer bzw. ein Smartphone erworben haben. Die im Abgeord­ne­ten­gesetz vorgesehene Sachleis­tungs­pau­schale in Höhe von 12.000 Euro pro Kalenderjahr ermöglicht es jedem Abgeordneten, mandatsbedingte Kosten - wie Bürokosten, Fahrtkosten, Mehrauf­wen­dungen am Sitz des Bundestages - mit der Bundes­tags­ver­waltung abzurechnen. Die Bundes­tags­ver­waltung hat die Auskunft mit dem Argument verweigert, das freie Mandat jedes Abgeordneten schließe eine Kontrolle der von den Abgeordneten für Sachmittel geltend gemachten Kosten aus.

Kontrolle zweckgebundener Sachmittel darf wegen des Grundsatzes des freien Mandats nicht durch staatliche Stellen erfolgen

Dieser Auffassung ist das Verwal­tungs­gericht Berlin nicht gefolgt. Gerade weil eine Kontrolle der zweckgebundenen, allein für die Ausübung des Mandats gewährten Sachmittel wegen des Grundsatzes des freien Mandats nicht durch staatliche Stellen erfolgen dürfe, könne sie nur durch die Öffentlichkeit, informiert von der Presse, erfolgen. Dies sei im Hinblick auf Vorwürfe, Sachmittel würden von manchen Abgeordneten missbraucht, für das Funktionieren des demokratischen Staatswesens und dem Ansehen des Parlaments unerlässlich.

Bundes­tags­ver­waltung muss Möglichkeiten für erforderliche Presseauskünfte ohne großen Aufwand künftig sicherstellen

Der mit der Bereitstellung der Informationen verbundene Aufwand sei im konkreten Einzelfall nicht unzumutbar, auch wenn die Belege über die Verwendung der Sachmittel für jeden einzelnen Abgeordneten in Ordnern abgelegt seien, die nunmehr durch die Bundes­tags­ver­waltung durchgesehen werden müssten. Es obliege der Bundes­tags­ver­waltung, organi­sa­to­rische Vorsorge dafür zu treffen, dass künftig derartige, zur Information der Öffentlichkeit über die Mandatsausübung des einzelnen Abgeordneten erforderliche Presseauskünfte ohne großen Aufwand erteilt werden können.

Gericht bejaht Eilbe­dürf­tigkeit der Entscheidung

Angesichts der bevorstehenden Bundes­tags­wahlen und der aktuellen Veröf­fent­li­chungen über vergleichbare Themen bezüglich Bayerischer Landtags­ab­ge­ordneter, sei die Entscheidung eilbedürftig gewesen.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

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