Strafrecht
OLG Hamburg bestätigt Verurteilung eines "Hells Angels"-Mitglieds wegen Verstoßes gegen das vereinsrechtliche Kennzeichenverbot Gesamtbeschau der Kleidung nicht ausreichend - Symbole müssen einzeln auf identische Züge mit Kennzeichen des verbotenen ersten deutschen "Hells Angels"-Ortsvereins überprüft werden
Das Oberlandesgericht Hamburg hat eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg bestätigt, mit dem das Gericht ein Mitglied des "Hells Angels" Ortsvereins "Harbor City" wegen öffentlichen Verwendens von Kennzeichen eines verbotenen Vereins schuldig gesprochen und sich – etwa für den Fall einer neuen Straftat – die Verhängung einer Geldstrafe vorbehalten hatte. In einem weiteren Verfahren hat das Oberlandesgericht den Fall an das Landgericht zur weiteren Verhandlung zurück verwiesen und erläutert, dass eine Gesamtschau sämtlicher auf der „Vereinskluft“ abgebildeter Kennzeichen nicht ausreicht sondern vielmehr eine Überprüfung jedes einzelnen Kennzeichens mit dem ihm entsprechenden Kennzeichen des verbotenen Vereins notwendig ist.mehr
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