18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.

Dokument-Nr. 10574

Drucken
Beschluss15.11.2010Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen10 P 76/10 B ER
ergänzende Informationen

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss15.11.2010

LSG NRW erlaubt Veröf­fent­lichung von Trans­pa­renz­be­richten im InternetSystem der Pflegenoten und ihre Veröf­fent­lichung im Internet ist rechtmäßig

Ein Eilbeschluss des Sozialgerichts Münster, mit dem die Veröf­fent­lichung der Pflegenoten (sog. Trans­pa­renz­bericht) über ein Alten- und Pflegeheim in Bocholt aus verfas­sungs­recht­lichen Erwägungen bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache untersagt worden war, wurde nun vom Landes­so­zi­al­gericht Nordrhein-Westfalen aufgehoben.

Im hiesigen Fall hatte das Heim bei einer Prüfung durch die Landesverbände der Pflegekassen aus dem Mittelwert der 64 Einzelkriterien lediglich die Gesamtnote 4,3 erhalten.

Veröf­fent­lichung unter bestimmten Voraussetzungen rechtmäßig

Das System der Pflegenoten und ihre Veröffentlichung im Internet ist nach Ansicht des LSG NRW rechtmäßig, wenn die Noten auf einer neutralen, objektiven und sachkundigen Quali­täts­prüfung des zuständigen medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) basieren. Bewusste Fehlurteile oder Verzerrungen seien im Fall des beschwer­de­füh­renden Pflegeheimes nicht erkennbar. Das Pflegeheim hatte unzutreffende Feststellungen des MDK uA im Hinblick auf Hygiene und Sauberkeit angeführt. Die Einrichtung sei zu schlecht bewertet worden. Dadurch entstünden ihr Wettbe­wer­bs­nachteile sowie ein nicht wieder gutzumachender Reputa­ti­o­ns­schaden.

LSG: Falsch­be­wer­tungen nicht glaubhaft gemacht

Demgegenüber hat das LSG die angeführten Falsch­be­wer­tungen im Rahmen des einstweiligen Rechts­schutz­ver­fahrens nicht als glaubhaft gemacht angesehen. Ob die Mängel im Einzelfall bereits beseitigt seien, sei unerheblich. Es sei auf den Prüfungs­zeitpunkt abzustellen und der Transparenzbericht stelle insoweit eine Momentaufnahme dar.

Fehlende pflege-wissen­schaftliche Grundlage für Beurteilung irrelevant

Soweit bemängelt werde, dass es derzeit noch keine pflege - wissen­schaftliche Grundlage für die Beurteilung der Pflegequalität gebe, ist das LSG dem Einwand nicht beigetreten. Dies bedeute nicht, dass dadurch die Gütequalität des Verfahrens in Frage gestellt werde. Der Gesetzgeber habe den schnellen Einsatz des von ihm neu geschaffenen Instruments zur Trans­pa­renz­her­stellung trotz der bestehenden Unsicherheiten gewollt, diese bewusst in Kauf genommen und das Infor­ma­ti­o­ns­be­dürfnis der Pflege­be­dürftigen in den Vordergrund gestellt.

Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss10574

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI