18.10.2024
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Dokument-Nr. 9718

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Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Beschluss11.05.2010

LSG Berlin-Brandenburg untersagt Veröf­fent­lichung von Trans­pa­renz­be­richten der PflegekassenBewertung stellt schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit der Pflegedienste dar

So genannte Trans­pa­renz­be­richten über Pflegeheime dürfen vorerst nicht im Internet veröffentlicht werden, da die Bewertung über ein dem Schul­no­ten­system ähnelnden Prinzip einen schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit der Pflegedienste darstellt. Dies entschied das Landes­so­zi­al­gericht Berlin-Brandenburg.

Antragsteller der beiden zugrunde liegenden Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung waren jeweils ambulante Pflegedienste, die sich in den Trans­pa­renz­be­richten zu schlecht bewertet sahen (z.B. Note "mangelhaft" bei "pflegerische Leistungen").

Bewertungen waren sachlich fehlerhaft

Das Landes­so­zi­al­gericht Berlin-Brandenburg gab ihnen Recht und untersagte vorläufig die Veröf­fent­lichung. Für das Gericht war dabei von ausschlag­ge­bender Bedeutung, dass die Veröf­fent­lichung von Bewertungen, die in etwa Schulnoten ähneln, einen schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit der Pflegedienste darstelle und in den vorliegenden Fällen auch sachlich fehlerhaft gewesen sein dürfte.

Entscheidungen des Gerichts vorläufig auf höchstens sechs Monate befristet

Allerdings hat das Gericht seine vorläufigen Entscheidungen auf höchstens sechs Monate befristet. In dieser Zeit soll eine weitere Klärung durch die noch bei den Sozialgerichten anhängigen Klageverfahren erfolgen.

Info:

Erläuterungen
Nach § 115 Abs. 1a SGB XI stellen die Landesverbände der Pflegekassen sicher, dass die von Pflege­ein­rich­tungen erbrachten Leistungen und deren Qualität, insbesondere hinsichtlich der Ergebnis- und Lebensqualität, für die Pflege­be­dürftigen und ihre Angehörigen verständlich, übersichtlich und vergleichbar sowohl im Internet als auch in anderer geeigneter Form kostenfrei veröffentlicht werden. Hierbei sind insbesondere die Ergebnisse der Quali­täts­prü­fungen des Medizinischen Dienstes der Kranken­ver­si­cherung zugrunde zu legen.

Die Trans­pa­renz­be­richte werden seit Jahresbeginn erstellt und im Internet veröffentlicht. Dies hat bundesweit eine Vielzahl von Gerichts­ver­fahren mit sehr unter­schied­lichem Ausgang ausgelöst. Die betroffenen Rechtsfragen sind sehr umstritten, mit einer endgültigen Klärung ist voraussichtlich erst in einigen Jahren zu rechnen.

Quelle: ra-online, Landessozialgericht Berlin-Brandenburg

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