18.10.2024
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Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss13.10.2010

Stuttgart 21: Eilverfahren wegen Baumfäl­l­a­r­beiten im mittleren Schlossgarten beendetDeutsche Bahn Netz AG wegen Vorenthaltens entschei­dungs­er­heb­licher Tatsachen zur Übernahme der Verfah­rens­kosten verpflichtet

Das Verwal­tungs­gericht Stuttgart hat das Eilverfahren des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland - BUND - auf Unterlassung von Baumfäl­l­a­r­beiten abgeschlossen, nachdem die Verfah­rens­be­tei­ligten das Verfahren inzwischen übereinstimmend für erledigt erklärt haben. Das Verwal­tungs­gericht hat in der damit nur noch zu treffenden Kosten­ent­scheidung die Kosten des Verfahrens der (beigeladenen) Deutschen Bahn als Projekt­be­treiberin auferlegt, da das Gericht dem Eilantrag höchst­wahr­scheinlich noch vor Beginn der Baumfäl­l­a­r­beiten in der Sache stattgegeben hätte, wenn ihm alle entschei­dungs­er­hebliche Tatsachen und insbesondere das Schreiben des Eisenbahn-Bundesamtes bekannt gewesen wären.

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hatte am 30. September 2010 in einem Schreiben an die Deutsche Bahn nochmals an die Einhaltung näher beschriebener Neben­be­stim­mungen des Planfest­stel­lungs­be­schlusses zum Projekt Stuttgart 21 vom 28. Januar 2005 erinnert und diese wegen der möglichen Beein­träch­tigung arten­schutz­recht­licher Belange (Fledermäuse/Juchtenkäfer) aufgefordert, die darin verlangte Ausfüh­rungs­planung rechtzeitig vor der Aufnahme von Bauarbeiten im mittleren Schlossgarten vorzulegen.

Gericht hätte bei Kenntnis des Schreibens des EBA an die Deutsche Bahn Netz AG Eilantrag auf Unterlassung von Baumfäl­l­a­r­beiten stattgegeben

Das Verwal­tungs­gericht Stuttgart hat offen gelassen, ob die von der Deutschen Bahn unstreitig ohne vorherige Vorlage der verlangten Ausfüh­rungs­un­terlagen durchgeführten Baumfäl­l­a­r­beiten als rechtwidrig einzustufen sind. Denn das Gericht hätte bei Kenntnis des Schreibens des EBA am Abend des 30. September 2010 dem Eilantrag bereits deshalb stattgegeben, weil das EBA in diesem Schreiben selbst davon ausgegangen ist, dass die Deutsche Bahn bis zur Vorlage der verlangten Unterlagen mit den Baumfäl­l­a­r­beiten nicht beginnen darf.

Gericht beanstandet fehlenden Hinweis durch Deutschen Bahn auf Existenz eines entschei­dungs­er­heb­lichen Schreibens von Eisenbahn-Bundesamt

Unabhängig davon muss die Deutschen Bahn auch deshalb die Kosten tragen, weil die Bahn das Gericht auf die Existenz des offensichtlich für das vorliegende Eilverfahren entschei­dungs­er­heb­lichen Schreibens nicht hingewiesen und dadurch die in Betracht kommende Gewährung effektiven einstweiligen Rechtsschutzes nicht ermöglicht hat. Ein Hinweis auf das Schreiben wäre gerade auch von der Deutschen Bahn zu erwarten gewesen, nachdem diesem Schreiben mehrere unmiss­ver­ständliche schriftliche Aufforderungen des EBA an die Deutsche Bahn vorausgegangen sind, rechtzeitig vor der Durchführung von Bauarbeiten im mittleren Schlossgarten zu dem dort vermuteten Vorkommen des Juchtenkäfers weitere Untersuchungen durchzuführen und erfor­der­li­chenfalls eine arten­schutz­rechtliche Bewertung vorzulegen.

Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart/ra-online

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