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- Urheberrechtsstreit im Bahn-Projekt „Stuttgart 21“ – Umbau des Bahnhofs zulässigLandgericht Stuttgart, Urteil20.05.2010, 17 O 42/2010
- Fildertunnel (Bahnprojekt "Stuttgart 21") kann gebaut werdenBundesverwaltungsgericht, Beschluss22.05.2008, BVerwG 9 B 34.07
- Klagen gegen Planfeststellungsbeschluss "Stuttgart 21" erfolglosVerwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil06.04.2006, 5 S 596/05, 5 S 847/05, 5 S 848/05
Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss13.10.2010
Stuttgart 21: Eilverfahren wegen Baumfällarbeiten im mittleren Schlossgarten beendetDeutsche Bahn Netz AG wegen Vorenthaltens entscheidungserheblicher Tatsachen zur Übernahme der Verfahrenskosten verpflichtet
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat das Eilverfahren des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland - BUND - auf Unterlassung von Baumfällarbeiten abgeschlossen, nachdem die Verfahrensbeteiligten das Verfahren inzwischen übereinstimmend für erledigt erklärt haben. Das Verwaltungsgericht hat in der damit nur noch zu treffenden Kostenentscheidung die Kosten des Verfahrens der (beigeladenen) Deutschen Bahn als Projektbetreiberin auferlegt, da das Gericht dem Eilantrag höchstwahrscheinlich noch vor Beginn der Baumfällarbeiten in der Sache stattgegeben hätte, wenn ihm alle entscheidungserhebliche Tatsachen und insbesondere das Schreiben des Eisenbahn-Bundesamtes bekannt gewesen wären.
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hatte am 30. September 2010 in einem Schreiben an die Deutsche Bahn nochmals an die Einhaltung näher beschriebener Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses zum Projekt Stuttgart 21 vom 28. Januar 2005 erinnert und diese wegen der möglichen Beeinträchtigung artenschutzrechtlicher Belange (Fledermäuse/Juchtenkäfer) aufgefordert, die darin verlangte Ausführungsplanung rechtzeitig vor der Aufnahme von Bauarbeiten im mittleren Schlossgarten vorzulegen.
Gericht hätte bei Kenntnis des Schreibens des EBA an die Deutsche Bahn Netz AG Eilantrag auf Unterlassung von Baumfällarbeiten stattgegeben
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat offen gelassen, ob die von der Deutschen Bahn unstreitig ohne vorherige Vorlage der verlangten Ausführungsunterlagen durchgeführten Baumfällarbeiten als rechtwidrig einzustufen sind. Denn das Gericht hätte bei Kenntnis des Schreibens des EBA am Abend des 30. September 2010 dem Eilantrag bereits deshalb stattgegeben, weil das EBA in diesem Schreiben selbst davon ausgegangen ist, dass die Deutsche Bahn bis zur Vorlage der verlangten Unterlagen mit den Baumfällarbeiten nicht beginnen darf.
Gericht beanstandet fehlenden Hinweis durch Deutschen Bahn auf Existenz eines entscheidungserheblichen Schreibens von Eisenbahn-Bundesamt
Unabhängig davon muss die Deutschen Bahn auch deshalb die Kosten tragen, weil die Bahn das Gericht auf die Existenz des offensichtlich für das vorliegende Eilverfahren entscheidungserheblichen Schreibens nicht hingewiesen und dadurch die in Betracht kommende Gewährung effektiven einstweiligen Rechtsschutzes nicht ermöglicht hat. Ein Hinweis auf das Schreiben wäre gerade auch von der Deutschen Bahn zu erwarten gewesen, nachdem diesem Schreiben mehrere unmissverständliche schriftliche Aufforderungen des EBA an die Deutsche Bahn vorausgegangen sind, rechtzeitig vor der Durchführung von Bauarbeiten im mittleren Schlossgarten zu dem dort vermuteten Vorkommen des Juchtenkäfers weitere Untersuchungen durchzuführen und erforderlichenfalls eine artenschutzrechtliche Bewertung vorzulegen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 15.10.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart/ra-online
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