Strafrecht
Chilenisches Urteil gegen ehemaligen Arzt der "Colonia Dignidad" in Deutschland nicht vollstreckbar Urteil erfüllt nach deutschem Recht nicht tatbestandliche Voraussetzungen einer Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Vergewaltigung bzw. zum sexuellen Missbrauch oder wegen Strafvereitelung
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine Vollstreckung der chilenischen Strafurteile gegen Dr. Hartmut Hopp in Deutschland nicht zulässig ist. Hopp war in Chile wegen der Unterstützung des Gründers der Colonia Dignidad, Paul Schäfer, bei der Vergewaltigung von Minderjährigen unter zwölf Jahren in vier Fällen und bei dem sexuellen Missbrauch von Minderjährigen in 16 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und einem Tag verurteilt worden. Für die Vollstreckung der ausländischen Freiheitsstrafe im Inland hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf zu überprüfen, ob die in den chilenischen Urteilen getroffenen Tatsachenfeststellungen ausreichend sind, um auch nach deutschem Recht eine Strafbarkeit zu begründen. Das ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts jedoch nicht der Fall.mehr
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