18.01.2025
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18.01.2025  
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Oberlandesgericht Köln Beschluss27.09.2018

Blogger darf Domain www.wir-sind-afd.de nicht nutzenNutzung der Domain greift unzulässig in Namensrechte der Partei ein

Das Oberlan­des­gericht Köln hat einem Blogger den Betrieb der Internetdomain www.wir-sind-afd.de untersagt und damit ein Urteil des Landgerichts Köln zu Gunsten der Partei "Alternative für Deutschland" bestätigt. Der Blogger hat gegen- über der DENIC eG in die Löschung der Domain einzuwilligen und auf sie zu verzichten.

Zur Begründung seiner Entscheidung führte das Oberlan­des­gericht im Wesentlichen aus, dass der Blogger durch die Nutzung der Domain unzulässig in die Namensrechte der Partei eingreife. Aufgrund des Namens der Domain entstehe eine sogenannte Zuord­nungs­ver­wirrung. Bei dem durch­schnitt­lichen Nutzer könne bereits nach dem objektiven Sinngehalt der Bezeichnung "wir sind ..." der falsche Eindruck entstehen, die Website werde von der Partei oder mit ihrer Zustimmung betrieben. Nicht entscheidend sei für die Zuord­nungs­ver­wirrung, ob sich aus dem Inhalt der Internetseite oder den beschreibenden Zusätzen von Suchmaschinen erschließen lasse, dass nicht die Klägerin die Homepage verantworte. Nach der Rechtsprechung des Bundes­ge­richtshofes sei allein auf die registrierte Domain abzustellen, zumal die Inhalte der Internetseite jederzeit abänderbar seien, ohne dass der Namensträger hierauf Einfluss nehmen könne.

Konkrete AfD-kritischen Inhalte der Website bedurften keiner gerichtlichen Prüfung

Die konkreten AfD-kritischen Inhalte der Website hatte das Oberlan­des­gericht im Rahmen des Rechtsstreits nicht zu prüfen. Er hat aber ausgeführt, dass es dem Beklagten unbenommen bleibe, seine Inhalte - soweit diese sich im Rahmen des rechtlich Zulässigen hielten - unter einer anderen, ebenfalls gut auffindbaren Domain zu veröffentlichen. Dies könnte ggf. auch unter Verwendung des Namens der Klägerin mit einem klarstellenden Zusatz geschehen, wenn dies nicht mit einer Zuord­nungs­ver­wirrung verbunden sei.

Quelle: Oberlandesgericht Köln/ra-online

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