14.11.2024
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Bundesverwaltungsgericht Urteil27.09.2018

Bayerischer Landtag muss Presse Auskunft über Höhe der Vergütung der im häuslichen Abgeord­ne­tenbüro beschäftigten Ehefrau erteilenAuskunfts­an­spruch der Presse gebührt Vorrang vor Schutz perso­nen­be­zogener Daten

Das Bundes­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass das Landtagsamt einem Journalisten Auskunft über das von einem Land­tags­abgeordneten an seine Ehefrau für die Beschäftigung im häuslichen Abgeord­ne­tenbüro gezahlte Bruttogehalt geben muss.

Das Verwal­tungs­gericht München hatte der Klage auf Auskunft­s­er­teilung stattgegeben. Der Verwal­tungs­ge­richtshof hat das Urteil des Verwal­tungs­ge­richts aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die schutzwürdigen Interessen des Abgeordneten und seiner Ehefrau stünden der begehrten Auskunft entgegen.

BVerwG bejaht Auskunfts­an­spruch der Presse

Dem ist das Bundes­ver­wal­tungs­gericht nicht gefolgt. Nach der hier erforderlichen Abwägung gebührt dem durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleisteten Auskunftsanspruch der Presse der Vorrang gegenüber der verfas­sungs­rechtlich geschützten Freiheit des Mandats und dem Schutz perso­nen­be­zogener Daten des Abgeordneten und seiner Ehefrau.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online

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