03.12.2024
03.12.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil27.03.2012

Imker haben keinen Anspruch auf Schutzmaßnahmen gegen Honig-Verunreinigung durch Anbau von Gen-MaisAnspruch auf Schutzmaßnahmen nicht aus Gentech­nik­gesetz in Verbindung mit Gentechnik-Pflan­zen­er­zeu­gungs­ver­ordnung herleitbar

Imker aus Bayern haben keinen Anspruch darauf, dass der Freistaat Bayern geeignete Maßnahmen ergreift, um den Verlust der Verkehrs- und Verzehr­fä­higkeit ihres Honigs durch die Verunreinigung mit Pollen des Maises der Linie MON 810 zu verhindern. Dies entschied der Bayerische Verwal­tungs­ge­richtshof und verneinte zudem auch die von den Imkern begehrte Feststellung, dass der Anbau des Maises MON 810 durch den Freistaat Bayern zu Forschungs­zwecken spätestens ab dem Jahr 2005 rechtswidrig gewesen sei.

In dem voraus­ge­gangenen Urteil des Verwal­tungs­ge­richts Augsburg hatte das Gericht festgestellt, dass die Imkereiprodukte, soweit sie nachweisbar Bestandteile von Pollen des Maises MON 810 enthalten, wesentlich beeinträchtigt seien. Die darauf gerichtete Klage, den beklagten Freistaat zu verpflichten, Maßnahmen zu ergreifen, damit der Honig in Folge des Anbaus von genetisch verändertem Mais MON 810 nicht seine Verkehrs- und Verzehr­fä­higkeit verliert, wies das Verwal­tungs­gericht ab.

EuGH bestätigt Beein­träch­tigung von Honig durch Verunreinigung mit Pollen der Maissorte MON 810

Alle Beteiligten legten daraufhin, jeweils soweit sie unterlegen waren, Berufung gegen das Urteil des Verwal­tungs­ge­richts ein. Der Bayerische Verwal­tungs­ge­richtshof richtete im Verlauf des Berufungs­ver­fahrens ein Vorab­ent­schei­dungs­er­suchen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der EuGH hat mit Urteil vom 6. September 2011 festgestellt, dass die Verkehrs­fä­higkeit von Honig durch die Verunreinigung mit Pollen der Mais-Sorte MON 810 beeinträchtigt wird. Das hat den beklagten Freistaat Bayern sowie die Beigeladenen dazu veranlasst, ihre Berufungen zurückzunehmen.

Gerichtshof verneint Anspruch auf Maßnahmen zum Schutz der Produkte

Der Bayerische Verwal­tungs­ge­richtshof hatte nun noch über die Berufungen der Kläger zu entscheiden. In der Sache galt es insbesondere zu prüfen, ob die Kläger aus dem Gentechnikgesetz in Verbindung mit der Gentechnik-Pflan­zen­er­zeu­gungs­ver­ordnung einen Anspruch auf Maßnahmen zum Schutz ihrer Produkte herleiten können. Dies wurde im Ergebnis vom Gericht verneint.

Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil13257

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI