21.11.2024
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Verwaltungsgericht Wiesbaden Urteil05.09.2018

Stadt Frankfurt muss Diesel­fahr­verbote einführenDerzeit gültiger Luftrein­hal­teplan sieht keine ausreichenden Maßnahmen zur Verbesserung der Luftsituation vor

Das Verwal­tungs­gericht Wiesbaden hat das Land Hessen antragsgemäß verpflichtet, bis zum 1. Februar 2019 den Luftrein­hal­teplan für die Stadt Frankfurt am Main unter Berück­sich­tigung der Rechts­s­auf­fassung des Gerichts fortzuschreiben. Der derzeit gültige Luftrein­hal­teplan vom Herbst 2011 hat nach Auffassung des Gerichts keine ausreichenden Maßnahmen zur Verbesserung der Luftsituation vorgesehen, um den Grenzwert für Stickoxide von 40 Bg/m³ einzuhalten. Dies gilt auch für das kurz vor der mündlichen Verhandlung von dem Beklagten vorgelegte vorläufige Gesamtkonzept zur Fortschreibung des Luftrein­hal­teplans.

Das Verwal­tungs­gericht hat unter Berück­sich­tigung des Planungs­er­messens des Beklagten sich darauf beschränkt, neben den bereits vorgesehenen Planungen drei weitere Maßnahmen in den Urteilsgründen zu benennen, die sie für unverzichtbar in dem fortzu­schrei­benden Luftreinhalteplan hält.

Gericht hält Einführung eines zonenbezogenen Fahrverbots für notwendig

Angesichts der hohen Grenz­wert­über­schreitung im Stadtgebiet Frankfurt hat das Gericht die Einführung eines zonenbezogenen Fahrverbots für notwendig erachtet. Wegen der nach wie vor starken Gesund­heits­ge­fährdung der Innen­stadt­be­wohner, der Fahrradfahrer, der Fußgänger und Insassen der durchfahrenden Fahrzeuge verpflichtet das Gericht deshalb das Land, dieses Fahrverbot für Fahrzeuge der Dieselfahrzeuge ein, schließlich der Klasse Euro 4 und Benziner der Klassen 1 und 2 bereits ab dem 1. Februar 2019 vorzusehen. Für die Dieselfahrzeuge der Klasse Euro 5 soll das Fahrverbot zum 1. September 2019 eingeführt werden. Bei der Erteilung von Ausnah­me­ge­neh­mi­gungen zum Fahrverbot sind nach Auffassung des Gerichts durch zeitliche Begrenzung derselben sowie durch entsprechende Höhe der Gebühren deutliche Anreize zur Um- oder Nachrüstung zu setzen.

Land muss Busse nachrüsten und Anreize für Umstieg auf öffentlichen Nahverkehr schaffen

Als weitere Maßnahme hat das Gericht dem Land aufgegeben, für eine Nachrüstung der Busflotte mit SCRT- Filtern zu sorgen. Schließlich hat das Gericht dem Land vorgegeben, mit der Parkraum­be­wirt­schaftung zusätzliche Anreize für den Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr zu setzen. Insbesondere schlägt das Gericht hierfür vor, außerhalb der Kernzonen kostenlose Park & Ride, Parkplätze zu schaffen. Für Behinderte muss nach Auffassung des Gerichts preiswerter Parkraum vorgehalten werden.

Quelle: Verwaltungsgericht Wiesbaden/ra-online

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