18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Figur, die einen Mann darstellt, der mit einem Fernglas in der Hecke sitzt.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Trier Urteil07.07.2010

VG Trier: Nachbarn müssen erheblichen Freizeitlärm nicht hinnehmenBei Freizeitanlagen mit Abenteu­er­spielplatz-Charakter müssen geltende Lärmwerte der Freizeitlärm-Richtlinie für Wohngebiete eingehalten werden

Anwohner müssen herkömmliche Kinder­spiel­plätze grundsätzlich in allen Baugebieten hinnehmen. Bei einer Freizeitanlage mit zahlreichen Spiel- und Sportangeboten, die einem Abenteu­er­spielplatz nahe kommt, können sich Nachbarn jedoch mitunter wehren, da hier die für Wohngebiete geltenden Lärmwerte der Freizeitlärm-Richtlinie eingehalten werden müssen. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Trier.

Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls sind die Nachbarn der mit zahlreichen Spiel- und Sportgeräten ausgestatteten Freizeitanlage Schleifmühle in Bitburg. Sie hatten im Vorfeld des Prozesses ein Lärmgutachten eingeholt, das die erhebliche Überschreitung der zulässigen Lärmwerte festgestellt hatte. Die Spielanlage wurde jedoch von der Verwaltung des Eifelkreises genehmigt.

Gutachten lässt auf erhebliches Überschreiten der vorge­schriebenen zulässigen Lärmwerte schließen

Die Richter des Verwal­tungs­ge­richts Trier gaben den Anwohner letztlich Recht. Da es sich nicht nur um einen herkömmlichen Kinder­spielplatz handele, der grundsätzlich in allen Baugebieten ohne Einhaltung bestimmter Lärmwerte zulässig sei, sondern um eine 1700 qm große Freizeitanlage mit zahlreichen Spiel- und Sportangeboten, die einem Abenteu­er­spielplatz sehr nahe komme, müssten die für Wohngebiete geltenden Lärmwerte der Freizeitlärm-Richtlinie eingehalten werden. Nach dem vorliegenden Gutachten und der Beweisaufnahme des Gerichts sei aber davon auszugehen, dass diese erheblich überschritten würden. Dabei müsse eine Nutzung der Anlage zugrunde gelegt werden, wie sie letztlich nach der erteilten Baugenehmigung zulässig sei, auch wenn die tatsächliche Inanspruchnahme der Freizeitanlage hinter dem rechtlich Möglichen zurückbleiben könne.

Einhaltung der Lärmgrenzwerte müssen sichergestellt werden

Es sei nun Aufgabe der Stadt Bitburg als Bauherrin der Anlage, eine eingeschränkte Nutzung bei der Geneh­mi­gungs­behörde zu beantragen, die die Einhaltung der Lärmgrenzwerte sicherstelle oder in sonstiger Weise rechtmäßige Zustände herbeizuführen.

Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Trier

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil9959

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI