Dokument-Nr. 10692
Permalink https://urteile.news/
- VGH Baden-Württemberg erlaubt Demonstration gegen Stuttgart 21 vor Hauptbahnhof - trotz VerkehrsbeeinträchtigungenVerwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss29.10.2010, 1 S 2493/10
- VG Stuttgart untersagt Demonstration gegen "Stuttgart 21" vor dem Hauptbahnhof (Arnulf-Klett-Platz) aus Gründen der VerkehrsbeeinträchtigungVerwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss28.10.2010, 5 K 4417/10
- Stuttgart 21: Eilverfahren wegen Baumfällarbeiten im mittleren Schlossgarten beendetVerwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss13.10.2010, 13 K 3749/10
- "Stuttgart 21": Erbe des Architekten unterliegt im Urheberrechtsstreit gegen die Deutsche Bahn AGOberlandesgericht Stuttgart, Urteil06.10.2010, 4 U 106/10
- Urheberrechtsstreit im Bahn-Projekt „Stuttgart 21“ – Umbau des Bahnhofs zulässigLandgericht Stuttgart, Urteil20.05.2010, 17 O 42/2010
- Fildertunnel (Bahnprojekt "Stuttgart 21") kann gebaut werdenBundesverwaltungsgericht, Beschluss22.05.2008, BVerwG 9 B 34.07
- Klagen gegen Planfeststellungsbeschluss "Stuttgart 21" erfolglosVerwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil06.04.2006, 5 S 596/05, 5 S 847/05, 5 S 848/05
Verwaltungsgericht Stuttgart Vergleich06.12.2010
"Stuttgart 21": Streit um Auflagen zur Luftreinhaltung im Planfeststellungsbeschluss durch Vergleich beendetDB Netz AG verpflichtet sich zur Einsetzung von Baustellenfahrzeuge und Baumaschinen mit Rußpartikelfilter
Das Eilverfahren, mit dem ein Stuttgarter Bürger erreichen wollte, dass das Eisenbahnbundesamt die Auflagen zur Vermeidung und Minderung von Staub- und Rußpartikelemissionen im Planfeststellungsbeschluss „Stuttgart 21“ gegenüber der DB Netz AG vollzieht, haben die Beteiligten einem vom Verwaltungsgericht Stuttgart vorgeschlagenen Vergleich zugestimmt.
In dem abgeschlossenen Vergleich verpflichtet sich die DB Netz AG als (beigeladene) Vorhabenträgerin, sicherzustellen, dass die von ihr beauftragten Unternehmen bei allen Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Umbau des Bahnknotens Stuttgart („Projekt Stuttgart 21“) nur noch Baustellenfahrzeuge und Baumaschinen einsetzen, die serienmäßig über Rußpartikelfilter verfügen oder mit einer mindestens gleichwertigen, am Markt erhältlichen Technologie nachgerüstet worden sind.
Eisenbahnbundesamt verpflichtet sich, Einhaltung der Verpflichtungen der DB Netz AG zu überwachen und zu dokumentieren
Die DB Netz AG verpflichtet sich weiter, die Einhaltung dieser Zusage im Rahmen ihrer eigenen Bauüberwachung zu kontrollieren und von den beauftragten Unternehmen entsprechende Nachweise zu verlangen. Diese Verpflichtungen sind von der DB Netz AG bei allen noch nicht begonnenen Baumaßnahmen von Anfang an und bei bereits begonnenen Baumaßnahmen spätestens ab dem 1. Februar 2011 einzuhalten. Das Eisenbahnbundesamt verpflichtet sich seinerseits, die Einhaltung der Verpflichtungen der DB Netz AG im Rahmen seiner Bauaufsicht zu überwachen und zu dokumentieren.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 08.12.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart/ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Entscheidung10692
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.