Schadensersatzrecht
Reisende haben Anspruch auf Entschädigung für verpassten Flug aufgrund zu langen Wartens an Check-In-Schalter Betroffene trifft jedoch Mitverschulden aufgrund zu langen Abwartens ohne Nachfrage zur Vermeidung des verpassten Fluges
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass es für Reisende nicht ersichtlich sein muss, dass an einem Check-In-Schalter zwei Flüge gleichzeitig abgefertigt werden und sie an der Warteschlange vorbeigehen könnten, um bevorzugt eingecheckt zu werden. Verpassen die Reisenden ihren Flug, weil sie auch den Aufruf eines an der Schlange entlanggehenden Mitarbeiters des Reiseveranstalters nicht wahrnehmen, steht den Reisenden eine Entschädigung für den verpassten Flug zu. Das Gericht verwies allerdings gleichermaßen darauf, dass es als grobe Sorgfaltspflichtverletzung in eigenen Angelegenheiten anzusehen sei, sich sorglos in eine Warteschlange zu stellen und sehenden Auges den gebuchten Flug zu verpassen, ohne auch nur einmal eine Nachfrage zu stellen. Daher müssten sich die Betroffenen eine Mitschuld anrechnen lassen.mehr
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