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Landgericht Düsseldorf Urteil16.03.2012

Irreführende Verpackung: Früchtetee von Teekanne darf nicht mit Himbeer- und Vanillebildern werbenAuf der Verpackung aufgedruckte Zutaten sind lediglich als Aromen im Tee vorhanden

Die Firma Teekanne darf für den FELIX Himbeer-Vanille Abenteuer Tee nicht mit Himbeer- und Vanillebildern werben, solange der Tee lediglich natürliche Aromen mit Himbeer- und Vanil­le­ge­schmack enthält. Dies entschied das Landgericht Düsseldorf.

Im zugrunde liegenden Streitfall beanstandete der Bundesverband der Verbrau­cher­zentrale die Verpackung eines aromatisierten Früchtetees, der Himbeeren und Vanille auf der Schauseite wörtlich und bildlich hervorhebt und damit wirbt, "nur natürliche Zutaten" seien enthalten. Dies sei irreführend, wenn der Tee lediglich natürliche Aromen mit Himbeer- und Vanil­le­ge­schmack enthält.

Vanille und Himbeere lediglich als natürliche Aromen im Tee

Das Landgericht Düsseldorf gab der Klage gegen die Firma Teekanne GmbH & Co. KG statt. Das Unternehmen vertrieb unter anderem das Produkt "Felix Himbeer Vanille Abenteuer". Es handelte sich dabei um einen aromatisierten Früchtetee. Am unteren Rand auf der Schauseite der Verpackung befand sich der Hinweis "Früchtetee mit natürlichen Aromen". In einem siegelartigen Rundaufdruck war zudem der Hinweis "Nur natürliche Zutaten" aufgedruckt. Mit Blick auf die Zutatenliste wird jedoch deutlich, dass der Tee hauptsächlich aus Hibiskus, Äpfeln, süßen Brombeer­blättern, Orangenschalen und Hagebutten besteht. Vanille und Himbeere sind lediglich als natürliche Aromen mit Vanille- beziehungsweise Himbeer­ge­schmack im Tee enthalten.

Verbraucher gewinnt bei Gesamt­be­trachtung der Packung falschen Eindruck über Inhalte des Tees

Das Landgericht Düsseldorf ist der Auffassung der Verbrau­cher­zentrale gefolgt und sah in der Aufmachung ebenfalls eine Irreführung. Denn der Verbraucher müsse bei Gesamt­be­trachtung der Packung den Eindruck gewinnen, bei den Angaben "Himbeere" und "Vanille" handele es sich um die erwähnten natürlichen Zutaten. Die Angabe "Früchtetee mit natürlichen Aromen" kann nach Auffassung des Gerichts diesen Eindruck nicht korrigieren. Denn es gebe durchaus Tees, die die beworbenen Inhaltsstoffe zum Beispiel als Teile von Himbeeren und Vanille enthielten. Der Zusatz "mit natürlichen" Aromen" kann auch nach Auffassung der Richter nur so verstanden werden, dass Aromen zugefügt wurden, die aus den Pflanzen Himbeere und Vanille gewonnen wurden. Im vorliegenden Produkt waren jedoch weder Bestandteile von Himbeeren noch von Vanille enthalten. Bei den Aromen handelte es sich um solche, die keinen "natürlichen" Bezug zu diesen Pflanzen hatten.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

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