Dokument-Nr. 13620
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Landgericht Düsseldorf Urteil16.03.2012
Irreführende Verpackung: Früchtetee von Teekanne darf nicht mit Himbeer- und Vanillebildern werbenAuf der Verpackung aufgedruckte Zutaten sind lediglich als Aromen im Tee vorhanden
Die Firma Teekanne darf für den FELIX Himbeer-Vanille Abenteuer Tee nicht mit Himbeer- und Vanillebildern werben, solange der Tee lediglich natürliche Aromen mit Himbeer- und Vanillegeschmack enthält. Dies entschied das Landgericht Düsseldorf.
Im zugrunde liegenden Streitfall beanstandete der Bundesverband der Verbraucherzentrale die Verpackung eines aromatisierten Früchtetees, der Himbeeren und Vanille auf der Schauseite wörtlich und bildlich hervorhebt und damit wirbt, "nur natürliche Zutaten" seien enthalten. Dies sei irreführend, wenn der Tee lediglich natürliche Aromen mit Himbeer- und Vanillegeschmack enthält.
Vanille und Himbeere lediglich als natürliche Aromen im Tee
Das Landgericht Düsseldorf gab der Klage gegen die Firma Teekanne GmbH & Co. KG statt. Das Unternehmen vertrieb unter anderem das Produkt "Felix Himbeer Vanille Abenteuer". Es handelte sich dabei um einen aromatisierten Früchtetee. Am unteren Rand auf der Schauseite der Verpackung befand sich der Hinweis "Früchtetee mit natürlichen Aromen". In einem siegelartigen Rundaufdruck war zudem der Hinweis "Nur natürliche Zutaten" aufgedruckt. Mit Blick auf die Zutatenliste wird jedoch deutlich, dass der Tee hauptsächlich aus Hibiskus, Äpfeln, süßen Brombeerblättern, Orangenschalen und Hagebutten besteht. Vanille und Himbeere sind lediglich als natürliche Aromen mit Vanille- beziehungsweise Himbeergeschmack im Tee enthalten.
Verbraucher gewinnt bei Gesamtbetrachtung der Packung falschen Eindruck über Inhalte des Tees
Das Landgericht Düsseldorf ist der Auffassung der Verbraucherzentrale gefolgt und sah in der Aufmachung ebenfalls eine Irreführung. Denn der Verbraucher müsse bei Gesamtbetrachtung der Packung den Eindruck gewinnen, bei den Angaben "Himbeere" und "Vanille" handele es sich um die erwähnten natürlichen Zutaten. Die Angabe "Früchtetee mit natürlichen Aromen" kann nach Auffassung des Gerichts diesen Eindruck nicht korrigieren. Denn es gebe durchaus Tees, die die beworbenen Inhaltsstoffe zum Beispiel als Teile von Himbeeren und Vanille enthielten. Der Zusatz "mit natürlichen" Aromen" kann auch nach Auffassung der Richter nur so verstanden werden, dass Aromen zugefügt wurden, die aus den Pflanzen Himbeere und Vanille gewonnen wurden. Im vorliegenden Produkt waren jedoch weder Bestandteile von Himbeeren noch von Vanille enthalten. Bei den Aromen handelte es sich um solche, die keinen "natürlichen" Bezug zu diesen Pflanzen hatten.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 14.06.2012
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
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