18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss25.08.2015

Eilanträge gegen Flüchtlings­unterkünfte in Hochdorf erfolglosBaurechtliches Verbot der Rücksichtnahme nicht verletzt

Das Verwal­tungs­gericht Stuttgart hat die Eilanträge zweier Nachbarn gegen die Errichtung einer Gemeinschafts­unterkunft für bis zu 240 Flüchtlinge in Hochdorf (Kreis Esslingen) abgelehnt.

Die Landratsamt Esslingen erteilte am 11.05.2015 dem Landkreis Esslingen die auf fünf Jahre befristete Baugenehmigung. Das Baugrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans; die Umgebung besteht aus Feldern, Wiesen und Wald. Die Grundstücke zweier Nachbarn (Antragsteller) grenzen nördlich an das Baugrundstück an. Auf diesen bauen die Antragsteller Tierfutter an bzw. halten dort Pferde und Ponys. Gegen die erteilte Baugenehmigung hatten die Antragsteller erfolglos Widerspruch erhoben und stellten am 4. August 2015 beim Verwal­tungs­gericht einen Eilantrag.

Bauvorhaben verstößt gegen keine nachbar­schüt­zenden Vorschriften

Das Verwal­tungs­gericht Stuttgart wies den Eilantrag zurück und führte zur Begründung im Wesentlichen aus, dass das Bauvorhaben aller Voraussicht nach nicht gegen - allein zu prüfende - nachbar­schützende Vorschriften. Ob das Bauvorhaben den Darstellungen des Flächennutzungs-, des Landschafts- oder des Regionalplans widerspreche oder, wie von den Antragstellern auch geltend gemacht, in den Lebensraum des Gebirgs­gras­hüpfers eingreife, könne dahinstehen. Mangels einer Verletzung in subjektiven Rechten könnten sich die Antragsteller nicht darauf berufen. Auch das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme sei nicht verletzt. Das Landratsamt Esslingen versuche mithilfe des Bauvorhabens seiner gesetzlichen Pflicht, Flüchtlingen Wohnraum zur Verfügung zu stellen, gerecht zu werden. Da die Flücht­lings­zahlen in den letzten Monaten offenkundig und auch gerichtsbekannt stark angestiegen seien, liege es auf der Hand, dass die bisherigen Unter­brin­gungs­ka­pa­zitäten nicht ausreichten und neue Wohnungen/Sammel­un­ter­künfte gebaut werden müssten. Dem stünden auf Seiten der Antragsteller keine durch das Bauvorhaben zu erwartenden, im Rahmen des Baurechts zu berück­sich­ti­genden Beein­träch­ti­gungen gegenüber, die die Antragsteller besonders schutzwürdig erscheinen ließen.

Nutzung der Grundstücke und Pferdehaltung wird durch Flücht­lings­un­terkunft nicht beeinträchtigt

Soweit die Antragsteller vortragen würden, sie befürchteten Lärmbe­läs­ti­gungen und rechneten damit, dass die untergebrachten Flüchtlinge ihren Müll achtlos wegwürfen und so die Tierhaltung und die Futtergewinnung gefährdeten, seien derartige Belästigungen nicht Gegenstand baurechtlicher Betrachtung, sondern nach Maßgabe des jeweiligen Einzelfalles möglicherweise von Relevanz für das Polizei- und Ordnungsrecht oder das zivile Nachbarrecht. Dass die Antragsteller in der Nutzungs­mög­lichkeit ihrer Grundstücke unzumutbar beeinträchtigt oder gar gehindert wären, sei nicht ersichtlich. Sie könnten ihre Grundstücke weiterhin zu landwirt­schaft­lichen Zwecken nutzen. Die Pferdehaltung der Antragsteller werde durch die Flüchtlingsunterkunft ebenfalls nicht beeinträchtigt. Das Grundstück, auf dem die Antragsteller die Pferde hielten, liege über 200 Meter vom Baugrundstück entfernt. Bei den zu erwartenden Geräu­schim­mis­sionen handele es sich um grundsätzlich hinzunehmende Wohngeräusche, selbst wenn sich der Lebensrhythmus und die Gewohnheiten von Flüchtlingen teilweise von denen der Ortsansässigen abheben sollten.

Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss21525

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI