Verwaltungsgericht München Beschluss25.11.2014
Wohnheim für Flüchtlinge und wohnungslose Familien in München darf erweitert werdenNachbarn haben keinen Anspruch auf Erhalt des bisherigen Charakters ihrer Wohnlage
Das Verwaltungsgericht München hat Eilanträge von Nachbarn eines Wohnheims für Flüchtlinge und wohnungslose Familien in der Münchener Thalkirchnerstraße abgelehnt und entschieden, dass die Erweiterung der Einrichtung fortgesetzt werden darf.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das vom gemeinnützigen Evangelischen Hilfswerk München betriebene Wohnheim dient der befristeten Unterbringung von Flüchtlingen und wohnungslosen Familien. Die Landeshauptstadt München genehmigte Ende September die Erweiterung der bereits bestehenden Unterkunft. Nach den erforderlichen Umbauten sollen zukünftig 250 Personen (bisher 104) in ca. 120 Appartements untergebracht werden.
Anwohner befürchten negative Auswirkungen auf Mietniveau und Immobilienpreise
Im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht München hatten die Nachbarn unter anderem vorgetragen, das Wohnheim füge sich in die gehobene Wohngegend nicht ein und wirke sich negativ auf das Mietniveau und die Immobilienpreise aus. Es sei darüber hinaus eine unzumutbare Lärmbelastung zu erwarten, da das Wohnheim über einen Kinderspielplatz verfüge.
Öffentliches Baurecht biete keinen Schutz des Wohnmilieus vor eventuell abweichenden Lebensgewohnheiten künftiger Nachbarn
Das Verwaltungsgericht München machte demgegenüber in ihren Entscheidungen deutlich, dass die Nachbarn des Wohnheims keinen Anspruch darauf haben, dass der bisherige Charakter ihrer Wohnlage erhalten bleibe. Das öffentliche Baurecht biete keinen Schutz des Wohnmilieus vor gegebenenfalls abweichenden Lebensgewohnheiten der künftigen Bewohner der Einrichtung. In der Rechtsprechung sei zudem seit langem anerkannt, dass „Kinderlärm“ von Nachbarn grundsätzlich hinzunehmen ist. Diese Wertung sei mittlerweile auch in gesetzlichen Vorschriften verankert worden.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 16.12.2014
Quelle: Verwaltungsgericht München/ra-online