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05.06.2026 
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Landgericht Lübeck Urteil13.02.2026

Keine Ersatzansprüche gegen die Stadt nach Sturz über eine Straße­n­ab­sperrungBei der Veker­kehrs­si­che­rungs­pflicht gibt es keine absolute Sicherheit

Ein Radfahrer verunglückte nach einem Sturz über eine Absperrung schwer. Das Landgericht Lübeck wies die Klage der Unfall­ver­si­cherung ab.

Ein Radfahrer fuhr im Dunkeln einen abschüssigen Weg hinunter zu einer Brücke. Es war sein täglicher Arbeitsweg. Am Freitag war dort noch alles frei, am Montag stand dort aber eine Absperrbake quer zur Durchfahrt. Der Mann erkannte diese trotz funkti­o­nie­renden Fahrradlichts zu spät, stürzte und verletzte sich lebens­ge­fährlich.

Die Unfall­ver­si­cherung des Mannes verlangte Schadensersatz von der Stadt. Die Absperrung sei im Dunkeln nicht erkennbar gewesen und dafür hafte die Stadt. Die Stadt habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt.

Kein Verstoß gegen die Verkehrs­si­che­rungs­pflicht

Das Gericht wies die Klage der Unfall­ver­si­cherung ab. Die Versicherung habe keine Ersatzansprüche. Die Richter konnten keinen Verstoß der Stadt gegen die Verkehrs­si­che­rungs­pflicht feststellen. Die Bake sei auf beiden Seiten nachweislich mit reflektierendem Material versehen gewesen und habe damit den Sicher­heits­vor­schriften entsprochen. Eine absolute Sicherheit könne bei der Verkehrs­si­che­rungs­pflicht aber nicht verlangt werden. Sei die Gefahr - wie hier - erkennbar, so sei man regelmäßig selbst verantwortlich.

Quelle: Landgericht Lübeck, ra-online (pm/pt)

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