24.11.2024
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Verwaltungsgericht Berlin Beschluss23.10.2012

Gerichtshof der Europäischen Union soll Beamten­be­soldung prüfenVG Berlin erbittet Vorab­ent­scheidung über Vereinbarkeit besol­dungs­recht­licher Bestimmungen mit europäischen Vorschriften zum Schutz vor Alters­dis­kri­mi­nierung

Das Verwal­tungs­gericht Berlin hat mehrere Klageverfahren von Beamten des Landes Berlin ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union die Frage vorgelegt, ob die bis 31. Juli 2011 in Berlin geltenden besol­dungs­recht­lichen Bestimmungen und die Regelungen für die Überleitung der Beamten in das ab 1. August 2011 geltende Besoldungsrecht mit den europäischen Vorschriften zum Schutz gegen Diskriminierung wegen des Alters vereinbar sind und welche Rechtsfolgen sich im Falle eines Verstoßes ergeben.

Nach dem bis zum 31. Juli 2011 geltenden Besoldungsrecht bildete das vom Lebensalter abhängige Besol­dungs­dien­stalter den Anknüp­fungspunkt für die erstmalige Zuordnung zu einer Besoldungsstufe. Bei zeitgleicher Begründung eines Beamten­ver­hält­nisses erhielt daher der lebensältere Beamte höheres Gehalt als der lebensjüngere Beamte. Nach neuer Rechtslage knüpft die Bezahlung für ab dem 1. August 2011 ernannte Beamte grundsätzlich nur noch an die tatsächliche Berufserfahrung an. Bei so genannten Bestandsbeamten wird abweichend hiervon in Anknüpfung an die erreichte Besoldungshöhe eine entsprechende Berufserfahrung fingiert; damit werden Beamte, die in einem höheren Lebensalter eingestellt wurden, weiterhin gegenüber solchen Beamten bevorzugt, die in jüngeren Jahren eingestellt wurden.

Kläger rügen Verstoß gegen Verbot der Alters­dis­kri­mi­nierung

In einer Reihe von Klageverfahren rügen die Kläger, die Bemessung ihrer Besoldung verstoße gegen das europäische Verbot der Altersdiskriminierung. Denn die Bemessung des Grundgehalts der Beamten orientiere sich auch weiterhin an ihrem Alter bei der Begründung des Beamten­ver­hält­nisses, ohne dass hierfür ein hinreichender Recht­fer­ti­gungsgrund ersichtlich sei. Diese Diskriminierung könne bis zur Überführung der Beamtenbesoldung in ein diskri­mi­nie­rungs­freies System nur durch die Gewährung von Besoldung aus der höchsten Stufe ausgeglichen werden. Auch würden die seit dem 1. August 2011 in Berlin geltenden neuen besol­dungs­recht­lichen Regelungen die Alters­dis­kri­mi­nierung der Beamten, die bereits am 31. Juli 2011 in einem Beamten­ver­hältnis gestanden hätten, nicht beseitigen, sondern unbegrenzt fortführen.

VG erbittet Vorab­ent­scheidung des EuGH über Vereinbarkeit mit europäischen Vorschriften und mögliche Rechtsfolgen im Falle eines Verstoßes

Das Verwal­tungs­gericht Berlin hat die Klageverfahren ausgesetzt und vom Gerichtshof der Europäischen Union um eine Vorab­ent­scheidung hinsichtlich der Frage erbeten, ob die bis 31. Juli 2011 in Berlin geltenden besol­dungs­recht­lichen Bestimmungen und die Regelungen für die Überleitung der Beamten in das ab 1. August 2011 geltende Besoldungsrecht mit den europäischen Vorschriften zum Schutz gegen Diskriminierung wegen des Alters vereinbar sind und welche Rechtsfolgen sich im Falle eines Verstoßes ergeben.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

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