29.07.2026
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
29.07.2026 
Sie sehen eine Autowaschanlage.

Dokument-Nr. 36146

Sie sehen eine Autowaschanlage.
Drucken
Urteil07.04.2026Landgericht Frankenthal (Pfalz)7 O 160/25
ergänzende Informationen

Landgericht Frankenthal (Pfalz) Urteil07.04.2026

Beweis­last­ver­teilung für Schaden am Auto in Waschstraße oder Portal­wasch­anlage ist unterschiedlichBei einer Waschstraße muss der Kunde beweisen, dass die Anlage defekt war oder ein Mitarbeiter einen Fehler bei der Einweisung des Fahrzeugs gemacht hat

Wird ein Fahrzeug in einer Waschstraße beschädigt, so stellt sich die Frage, wer für den Schaden am Auto aufkommen muss. Und was gilt, wenn sich nicht mehr sicher aufklären lässt, ob die Anlage ordnungsgemäß gearbeitet hat? Mit dieser Frage hat sich das Landgericht Frankenthal beschäftigt.

Nach einem Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts muss der Kunde beweisen, dass die Waschstraße defekt war oder aber der Mitarbeiter einen Fehler bei der Einweisung des Fahrzeugs gemacht hat. Da ihm dies im aktuellen Fall nicht gelungen ist, wurde die Klage abgewiesen. Der Kunde muss seinen Schaden selbst tragen. Die Richterin hat dabei auf die Unterschiede zwischen einer Waschstraße und einer sogenannten Portalwaschanlage abgestellt. In einer Waschstraße bleibt der Fahrer nämlich im Fahrzeug sitzen und kann so auf den Ablauf des Waschvorgangs störend Einfluss nehmen. Reagiert er falsch, indem er zum Beispiel das Fahrzeug abbremst oder eine Lenkbewegung macht, kann das Auto aus der Spur springen. Anders ist es dagegen in einer Portal­wasch­anlage, wo die Wäsche völlig automatisiert und ohne Zutun des Kunden abläuft, nachdem er sein Auto abgestellt hat. Hier sehen die Gerichte den Betreiber in der Pflicht, darzulegen und zu beweisen, dass seine Anlage fehlerfrei funktioniert hat (ebenso: Amtsgericht Radolfzell, Urteil v. 21.02.2013 - 2 C 214/11 = NZV 2014, 460).

Im konkreten Fall verlangte der Eigentümer eines Porsches vom Betreiber einer Waschstraße im Landkreis Bad Dürkheim rund 10.000 Euro Schadensersatz. Während des Waschvorgangs war sein Fahrzeug aus der Führung gesprungen und gegen einen Begren­zungs­pfosten gestoßen. Er machte entweder einen technischen Defekt der Anlage oder eine fehlerhafte Einweisung durch die Mitarbeiter des Waschparks verantwortlich, was der Betreiber aber abstritt. Das Landgericht hat zur Klärung des Unfallhergangs einen Sachver­ständigen angehört und mehrere Zeugen vernommen. Danach ließ sich weder ein technischer Mangel der Waschstraße noch ein Fehler der Mitarbeiter feststellen. Offenbar war das Fahrzeug infolge einer Lenkbewegung während des Waschvorgangs aus der Spur geraten.

Die Kammer ist der Einschätzung des Sachver­ständigen gefolgt. Danach war dem Betreiber eine Pflicht­ver­letzung nicht nachzuweisen. Die Klage blieb deshalb ohne Erfolg.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: Landgericht Frankenthal (Pfalz), ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil36146

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI