Dokument-Nr. 20398
Permalink https://urteile.news/
- NZV 2014, 460Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV), Jahrgang: 2014, Seite: 460
Amtsgericht Radolfzell Urteil21.02.2013
Bei Autowaschstraßen mit Verbleib des Fahrers im Fahrzeug ist Fahrer für Beschädigung des Fahrzeugs aufgrund Fehlers der Waschanlage beweispflichtigBeweislastumkehr nur bei Portalwaschanlagen ohne Verbleib des Fahrers im Fahrzeug
Kommt es aufgrund der Benutzung einer Autowaschanlage, bei der der Fahrer im Fahrzeug verbleibt, zu einer Beschädigung des Fahrzeugs, so muss grundsätzlich der Fahrer darlegen und beweisen, dass die Beschädigung aufgrund eines Fehlers der Waschanlage erfolgte. Eine Darlegungs- und Beweislastumkehr kommt nur in Betracht, wenn es sich um eine Portalwaschanlage handelt, bei der der Fahrer nicht im Fahrzeug verbleibt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Radolfzell hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde im April 2011 der Frontscheibenwischer eines Mini Coopers während des Durchlaufens einer Autowaschanlage beschädigt. Der Fahrzeughalter machte dafür den Waschanlagenbetreiber verantwortlich und klagte auf Zahlung von Schadenersatz.
Kein Anspruch auf Schadenersatz wegen beschädigter Frontscheibenwischer
Das Amtsgericht Radolfzell entschied gegen den Fahrzeughalter. Diesem habe kein Anspruch auf Schadenersatz zugestanden. Denn dieser habe nicht nachweisen können, dass die Beschädigung der Frontscheibenwischer vom Waschanlagenbetreiber zu verantworten war. Bei Autowaschstraßen, in denen das Fahrzeug mittels einer Schleppvorrichtung durch die Waschanlage gezogen wird und bei denen der Fahrer während des Waschvorgangs im Fahrzeug verbleibt, greife keine Darlegungs- bzw. Beweislastumkehr zu Lasten des Waschanlagenbetreibers. Daher habe der Fahrer nachweisen müssen, dass die Beschädigung auf einen Fehler der Waschanlage zurückzuführen war.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 02.01.2015
Quelle: Amtsgericht Radolfzell, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil20398
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.