18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Einbauküche in einer Wohnung.
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss06.06.2013

Schimmelbildung in Mietwohnung rechtfertigt keine fristlose Kündigung durch MieterMieter zur Zahlung des Mietzinses verpflichtet

Die Mieter einer Wohnung können aufgrund einer Schimmelbildung nicht ohne weiteres den Mietvertrag fristlos kündigen. Sie sind daher verpflichtet den Mietzins weiter zu zahlen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Düsseldorf hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob der Mieter einer Wohnung aufgrund auftretenden Schimmels berechtigt war, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Der Mieter begründete die sofortige Kündigung damit, dass die Schimmelbildung im höchsten Maße gesund­heits­schä­digend und die Nutzungs­mög­lichkeit der Wohnung eingeschränkt gewesen sei. Nachdem das Landgericht Mönchengladbach ein sofortiges Kündigungsrecht des Mieters verneinte, musste sich das Oberlan­des­gericht Düsseldorf mit dem Fall beschäftigen.

Kein Recht zur fristlosen Kündigung aufgrund Schimmelpilz

Das Oberlan­des­gericht Düsseldorf verneinte ebenso wie das Landgericht ein Recht zur fristlosen Kündigung aufgrund einer Schimmelbildung. Denn zum einen habe nicht festgestanden, dass die Schimmelbildung in höchstem Maße gesund­heits­schä­digend war. Ob Schimmelpilz in Mieträumen die Gesundheit der Bewohner gefährde, lasse sich nicht allgemein beantworten, sondern nur durch ein medizinisches Sachver­stän­di­gen­gut­achten (vgl. BGH, Urt. v. 18.04.2007 - VIII ZR 182/06). Zum anderen sei auch eine Einschränkung der Nutzungs­mög­lichkeit durch die Schimmelbildung nicht festgestellt worden.

Pflicht zur Mietzahlung bestand

Der Mieter sei daher verpflichtet gewesen, den Mietzins weiter zu zahlen.

Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss17219

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI