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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Urteil04.05.2017

16,50 Euro pro Nacht zu gering - Nieder­säch­sische Lehrerin hat Anspruch auf höheren Pauschalbetrag für Übernachtungen auf KlassenfahrtNieder­säch­sischer Schul­fahr­te­n­erlass aus dem Jahr 2006 nicht mehr anwendbar

Das Nieder­säch­sische Ober­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass die Erstattung von Übernach­tungs­kosten für Lehrkräfte nach dem nieder­säch­sischen Schul­fahr­te­n­erlass aus dem Jahr 2006 in Höhe von pauschal 16,50 Euro pro Nacht zu gering ist.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens, eine verbeamtete Lehrerin, begehrte die Erstattung von Übernach­tungs­kosten, die anlässlich einer mehrtägigen Klassenfahrt einer 9. Klasse im Jahr 2013 nach Hamburg entstanden waren. Das Hotel hatte für jede Übernachtung Kosten in Höhe von 36,50 Euro pro Nacht in Rechnung gestellt. Davon wurden lediglich 16,50 Euro pro Nacht erstattet, weil der nieder­säch­sische Schul­fahr­te­n­erlass 2006 eine Erstattung nur in Höhe von maximal 16,50 Euro pro Nacht zuließ. Widerspruch und die auf Erstattung des Diffe­renz­be­trages in Höhe von 20 Euro pro Nacht gerichtete Klage der Klägerin blieben erfolglos.

Pauschalbetrag von 16,50 Euro pro Nacht entspricht nicht mehr dem Fürsor­ge­grundsatz

Das Nieder­säch­sische Oberver­wal­tungs­gericht entschied, dass das Nieder­säch­sische Kultus­mi­nis­terium zwar grundsätzlich ermächtigt war, pauschal die Erstattung von Übernach­tungs­kosten für Klassenfahrten zu regeln. Der Pauschalbetrag in Höhe von 16,50 Euro pro Nacht hat nach Ansicht des Gerichts jedoch - jedenfalls im Jahr 2013 - nicht mehr dem Fürsor­ge­grundsatz entsprochen. Aus diesem Grund war der Erlass im Jahr 2013 nicht mehr anzuwenden. Entscheidend war damit allein, ob die Übernach­tungs­kosten notwendig und angemessen waren. Dies hat das Oberver­wal­tungs­gericht im vorliegenden Einzelfall bejaht und die Beklagte verpflichtet, der Klägerin weitere 20 Euro pro Nacht zu erstatten. Insoweit hat das Oberver­wal­tungs­gericht deshalb das verwal­tungs­ge­richtliche Urteil geändert.

Neuer Schul­fahr­te­n­erlass seit 2015

Zum 1. November 2015 ist in Niedersachsen ein neuer Schul­fahr­te­n­erlass in Kraft getreten, der höhere Pauschalbeträge bei der Erstattung von Übernach­tungs­kosten bei mehrtägigen Klassenfahrten vorsieht. Dieser Erlass war für die im Jahr 2013 stattgefunden Klassenfahrt aber noch nicht anwendbar.

Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online

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