15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit verschiedenen Schreibutensilien, sowie einen Holzstempel auf einem Stempelkissen.
ergänzende Informationen

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Urteil04.05.2017

16,50 Euro pro Nacht zu gering - Nieder­säch­sische Lehrerin hat Anspruch auf höheren Pauschalbetrag für Übernachtungen auf KlassenfahrtNieder­säch­sischer Schul­fahr­te­n­erlass aus dem Jahr 2006 nicht mehr anwendbar

Das Nieder­säch­sische Ober­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass die Erstattung von Übernach­tungs­kosten für Lehrkräfte nach dem nieder­säch­sischen Schul­fahr­te­n­erlass aus dem Jahr 2006 in Höhe von pauschal 16,50 Euro pro Nacht zu gering ist.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens, eine verbeamtete Lehrerin, begehrte die Erstattung von Übernach­tungs­kosten, die anlässlich einer mehrtägigen Klassenfahrt einer 9. Klasse im Jahr 2013 nach Hamburg entstanden waren. Das Hotel hatte für jede Übernachtung Kosten in Höhe von 36,50 Euro pro Nacht in Rechnung gestellt. Davon wurden lediglich 16,50 Euro pro Nacht erstattet, weil der nieder­säch­sische Schul­fahr­te­n­erlass 2006 eine Erstattung nur in Höhe von maximal 16,50 Euro pro Nacht zuließ. Widerspruch und die auf Erstattung des Diffe­renz­be­trages in Höhe von 20 Euro pro Nacht gerichtete Klage der Klägerin blieben erfolglos.

Pauschalbetrag von 16,50 Euro pro Nacht entspricht nicht mehr dem Fürsor­ge­grundsatz

Das Nieder­säch­sische Oberver­wal­tungs­gericht entschied, dass das Nieder­säch­sische Kultus­mi­nis­terium zwar grundsätzlich ermächtigt war, pauschal die Erstattung von Übernach­tungs­kosten für Klassenfahrten zu regeln. Der Pauschalbetrag in Höhe von 16,50 Euro pro Nacht hat nach Ansicht des Gerichts jedoch - jedenfalls im Jahr 2013 - nicht mehr dem Fürsor­ge­grundsatz entsprochen. Aus diesem Grund war der Erlass im Jahr 2013 nicht mehr anzuwenden. Entscheidend war damit allein, ob die Übernach­tungs­kosten notwendig und angemessen waren. Dies hat das Oberver­wal­tungs­gericht im vorliegenden Einzelfall bejaht und die Beklagte verpflichtet, der Klägerin weitere 20 Euro pro Nacht zu erstatten. Insoweit hat das Oberver­wal­tungs­gericht deshalb das verwal­tungs­ge­richtliche Urteil geändert.

Neuer Schul­fahr­te­n­erlass seit 2015

Zum 1. November 2015 ist in Niedersachsen ein neuer Schul­fahr­te­n­erlass in Kraft getreten, der höhere Pauschalbeträge bei der Erstattung von Übernach­tungs­kosten bei mehrtägigen Klassenfahrten vorsieht. Dieser Erlass war für die im Jahr 2013 stattgefunden Klassenfahrt aber noch nicht anwendbar.

Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil24211

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI