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30.10.2026 

Dokument-Nr. 36341

Sie sehen einen Gerichtshammer, der auf verschiedenen Geldscheinen liegt.
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Urteil18.09.2026Landgericht Frankenthal (Pfalz)9 O 46/25
ergänzende Informationen

Landgericht Frankenthal (Pfalz) Urteil18.09.2026

Phishing-Betrug: Frau haftet für Ihren Ex-FreundWeil sie ihm ihr Konto überlassen hat, muss sie für den Schaden aufkommen

Eine Frau aus Wuppertal muss knapp 6.000 € zurückzahlen, die ihr Ex-Freund durch Betrug erbeutet hat. Das Landgericht Frankenthal hat entschieden, dass es dabei es keine Rolle spielt, ob sie von dem Betrug wusste oder einen Vorteil davon hatte.

Das Landgericht Frankenthal hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass eine Frau aus Wuppertal für die kriminellen Machenschaften ihres Ex-Freunds einstehen müsse, weil sie ihm vollen Zugang zu ihrem Bankkonto gewährt hatte. Offen blieb, ob die Frau überhaupt an dem Online-Betrug beteiligt war oder persönlich von der Beute profitiert hat.

Online-Betrug: Mann um 6000 Euro gebracht

Geklagt hatte ein Mann aus Grünstadt, der eine gefälschte SMS bekam und kurz darauf auch noch einen Anruf von einem angeblichen Bankmitarbeiter. Dieser sagte ihm, er müsse "Updates" für sein Online-Banking durchführen. Der Mann kam den Aufforderungen nach, wodurch die Betrüger Zugriff auf sein Konto erhielten. Von dort wurden knapp 6.000 € ohne sein Wissen auf das Konto der beklagten Frau aus Wuppertal überwiesen.

Der Ex-Freund soll es gewesen sein

Der getäuschte Mann verlangte vor Gericht von der Frau die Rückzahlung des abgeflossenen Geldes. Sie wehrte sich und legte dar, dass sie nichts mit dem Betrug zu tun habe. Ihr damaliger Freund habe vielmehr alles allein gemacht, das Geld abgehoben und ausgegeben. Sie habe ihm nur ihre Bankkarte gegeben, weil er gesagt habe, er stecke in Schwierigkeiten.

Ob die Angaben der Frau glaubhaft sind und sie nicht der Tat beteiligt, lies das Gericht im Rahmen seiner Entscheidung offen. Sie müsse das Geld erstatten, egal ob sie selbst an dem Betrug beteiligt war oder nicht. Das Geld sei ohne rechtlichen Grund auf ihrem Konto eingegangen und muss daher zurückgegeben werden. Sie als Kontoinhaberin habe ihrem damaligen Freund die Nutzung des Kontos ermöglicht und sei daher so zu behandeln, als hätte sie gewusst, dass das Geld aus einer Straftat stammt.

Die Frau kann möglicherweise von ihrem Ex-Freund Ersatz für das erstattete Geld verlangen, wobei es aber unklar ist, ob sie ihr Geld von ihm tatsächlich zurückbekommt.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: Landgericht Frankenthal (Pfalz)

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