20.10.2026
Urteile, erschienen im September2026
 MoDiMiDoFrSaSo
36 123456
3778910111213
3814151617181920
3921222324252627
40282930    
Urteile, erschienen im Oktober2026
 MoDiMiDoFrSaSo
40   1234
41567891011
4212131415161718
4319202122232425
44262728293031 
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
20.10.2026 

Dokument-Nr. 36321

Sie sehen eine Figur, die einen Mann darstellt, der mit einem Fernglas in der Hecke sitzt.
Drucken
Urteil05.10.2026Amtsgericht München112 C 2870/23
ergänzende Informationen

Amtsgericht München Urteil05.10.2026

Nachbarn scheitern mit Besei­ti­gungsklage gegen meterhohe Grenz­be­pflanzungBaumschutz und Verjährung stoppen Rückschnitt – Eigenmächtiges Kappen überhängender Äste ist rechts­miss­bräuchlich

Das Amtsgericht München hat die Klage zweier Nachbarn auf Beseitigung überhängender Äste und Wurzeln einer Jahrzehnte alten Grenz­be­pflanzung abgewiesen. Ein Rückschnitt scheitert sowohl an der Münchener Baumschutz­ver­ordnung als auch an der bereits eingetretenen Verjährung des Besei­ti­gungs­an­spruchs. Zudem bewertete das Gericht die eigenmächtigen Kürzungs­maß­nahmen der Kläger als rechts­miss­bräuchliche Selbsthilfe, die keinen neuen Besei­ti­gungs­an­spruch begründen kann.

Zwei benachbarte Familien aus dem Westen Münchens liegen im Streit über eine seit Jahrzehnten bestehende, mindestens 12 Meter hohe Bepflanzung aus Thujen und einer Fichte an der gemeinsamen Grund­s­tücks­grenze. Außer­ge­richtlich erzielten die Nachbarn keine Einigung. Schließlich verklagten die Kläger im Jahr 2023 ihre Nachbarn vor dem Amtsgericht München auf Beseitigung überhängender Äste und Wurzeln von auf dem Grundstück der Beklagten befindlichen Bäumen bis zur Grund­s­tücks­grenze.

Vor Gericht nahmen die Nachbarn erfolglos an einem Media­ti­o­ns­ver­fahren teil, ehe das Gericht im Jahr 2024 einen Sachver­ständigen mit Begutachtung der Bäume beauftragte. Dieser begutachtete die Bäume im Juli und Dezember 2025. Der Sachverständige stellte fest, dass Äste der Bäume seit mindestens 2016 die Grund­s­tücks­grenze zu den Klägern überragen und Wurzelwerk die gemeinsame Grund­s­tücks­grenze vor mindestens zehn Jahren übertreten hatte.

Ungeachtet der Begutachtung durch den Sachver­ständigen, teilten die Kläger mit, dass sie durch eine Fachfirma weiterhin eigenmächtig Überhang an den Ästen der in Streit stehenden Bäume haben beseitigen lassen. Sie beantragten von den Beklagten auch die Beseitigung eines sich an dieser Stelle in der Zwischenzeit neu gebildeten Überhanges über die Grund­s­tücks­grenze.

Das Gericht wies die Klage mit Urteil vom 05.10.2026 hinsichtlich einer Beseitigung von Ästen und Wurzeln der seit Jahrzehnten bestehenden Grenz­be­pflanzung ab. In seinem Urteil führte es u.a. aus:

„Eine Beseitigung des Überhanges ist den Beklagten […] rechtlich unmöglich. Die Thujen entlang der Grund­s­tücks­grenze […] unterfallen teilweise der Münchener Baumschutz­ver­ordnung. […] In rechtlicher Hinsicht schränkt die öffentlich-rechtliche Baumschutz­ver­ordnung private Besei­ti­gungs­ansprüche ein […]. Nach den Feststellungen des Sachver­ständigen verändert eine Überhang­be­sei­tigung entlang der Grund­s­tücks­grenze jedenfalls das charak­te­ris­tische Aussehen der Gehölze […].

Ungeachtet der Frage einer Anwendung der Baumschutz­ver­ordnung scheidet eine Überhang­be­sei­tigung auch aus weiteren Gründen aus. Nach den Feststellungen des Sachver­ständigen erfolgte ein Übertritt des Überhanges auf das Grundstück der Kläger spätestens 2016, im verjährten Zeitraum. […] Nach den Ausführungen des Sachver­ständigen betrifft die Feststellung […] eines Überhanges über die Grund­s­tücks­grenze im inzwischen verjährten Zeitraum die gesamte Thujenhecke, […].

Zu keiner anderen Entscheidung führt ein von den Klägern vorgetragener Rückschnitt […]. Ungeachtet einer offen zu Tage getretenen […] Wider­sprüch­lichkeit dieses Vortrages kann die Klageseite aus Rückschnitt­maß­nahmen […] keine rechtliche Besserstellung erlangen. Durch Rückschnitt­maß­nahmen nimmt die Klageseite im Wege von Selbstjustiz eine Veränderung des Zustandes vor. Die Voraussetzungen einer Selbsthilfe […] sind nicht gegeben. Die Rückschnitte durch den Kläger stellten […] eine vorsätzliche unerlaubte Eigen­tums­ver­letzung dar. Danach haben die Kläger […] den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Dies beinhaltet, die Beklagten zu stellen, als würde ihnen die Verjäh­rungs­einrede […] weiterhin zustehen. Ein Wegfall der Verjäh­rungs­einrede ist auf Seiten der Beklagten mit Vermö­gens­nach­teilen verbunden.

Ein Rückschnitt der Kläger begründet überdies rechts­dog­matisch nach § 242 BGB die Fallgruppe eines unredlichen Erwerbs der eigenen Rechtsstellung […]. Die Ausübung eines Rechtes, hier das Geltendmachen eines Besei­ti­gungs­an­spruches, ist rechts­miss­bräuchlich, da die Kläger dieses Recht gesetzeswidrig erlangt hatten. Bei redlichem Verhalten wäre ein Besei­ti­gungs­an­spruch angesichts der erhobenen Verjäh­rungs­einrede der Beklagten nicht durchsetzbar.“

Quelle: Amtsgericht München, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil36321

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI