21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
ergänzende Informationen

Landgericht Berlin Urteil22.06.2018

Verwalter haftet Wohnungs­eigentümer­gemein­schaft auf Prozesskosten wegen erfolgreicher Anfechtung fehlerhafter Jahres­abrechnungs­beschlüsseKein anrechenbares Mitverschulden der Wohnungs­ei­gentümer wegen Billigung der fehlerhaften Jahres­a­b­rech­nungen

Ein Verwalter haftet der Wohnungs­eigentümer­gemein­schaft auf Schadensersatz, wenn es wegen fehlerhafter Jahres­a­b­rech­nungen zu erfolgreichen Anfech­tungs­klagen gegen die Ge­nehmi­gungs­beschlüsse kommt. Ein anrechenbares Mitverschulden der Wohnungs­ei­gentümer wegen der Billigung der fehlerhaften Jahres­a­b­rech­nungen besteht nicht, wenn der Verwalter aufgrund langjähriger Arbeit einen Vertrau­ens­vor­schuss genießt. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall erstellte die Verwalterin einer Wohnungs­ei­gen­tums­anlage die Jahres­a­b­rech­nungen für die Jahre 2011 und 2012 fehlerhaft. Die Verwalterin war bereits seit ca. 25 Jahren für die Wohnanlage zuständig. Die Wohnungs­ei­gentümer genehmigten die Jahres­a­b­rech­nungen in den Eigen­tü­mer­ver­samm­lungen. Die Geneh­mi­gungs­be­schlüsse wurden nachfolgend erfolgreich angefochten, wodurch Prozesskosten in Höhe von insgesamt fast 18.000 Euro entstanden. Diese Kosten verlangte die Wohnungseigentümergemeinschaft vom Verwalter klageweise ersetzt.

Anspruch auf Schadensersatz wegen anfechtbarer Jahres­a­b­rech­nungs­be­schlüsse

Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe gegen die Beklagte ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Die Beklagte habe ihre aus § 28 Abs. 3 WEG in Verbindung mit dem Verwal­ter­vertrag ergebenen Pflichten verletzt, als sie fehlerhafte Jahres­a­b­rech­nungen erstellte und diese auf Eigen­tü­mer­ver­samm­lungen zur Beschluss­fassung vorlegte. Dieses pflichtwidrige Verhalten der Beklagten sei ursächlich für die anfechtbaren Geneh­mi­gungs­be­schlüsse und deren erfolgreiche Anfechtung mit der Folge der daraufhin entstandenen Kosten gewesen.

Kein anrechenbares Mitverschulden der Wohnungs­ei­gentümer

Der Schaden­s­er­satz­an­spruch der Klägerin sei nach Auffassung des Landgerichts nicht wegen Mitverschuldens der Wohnungs­ei­gentümer nach § 254 BGB zu kürzen. Genehmigen die Wohnungs­ei­gentümer vor dem Hintergrund der rund 25-jährigen Zusammenarbeit von der Art der Darstellung her nicht ordnungsgemäße Jahres­a­b­rech­nungen, sei ein etwaig ihnen zu Last fallendes Verschulden als derart gering einzustufen, dass es gegenüber der Pflichtverletzung der Beklagten zurücktrete.

Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2018, 1071/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil26643

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI