24.04.2025
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
24.04.2025 
Sie sehen eine Häuserfassade mit einem Balkonkasten.

Dokument-Nr. 35000

Sie sehen eine Häuserfassade mit einem Balkonkasten.
Drucken
Urteil06.03.2025Landgericht Frankfurt am Main2-13 S 79/24
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2025, 352Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2025, Seite: 352
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Amtsgericht Offenbach, Urteil11.07.2024, 310 C 3/24
ergänzende Informationen

Landgericht Frankfurt am Main Urteil06.03.2025

Kein Schadens­ersatz­anspruch der Wohnungs­ei­gentümer wegen Klage aufgrund Fehlers des VerwaltersKein Schaden beim Eigentümer trotz Erhebung einer Sonderumlage

Wohnungs­ei­gentümer können gegen den Verwalter kein Schadens­ersatz­anspruch geltend machen, wenn es wegen eines Fehlers des Verwalters zu einer erfolgreichen Klage gegen die Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft kam. Trotz der Erhebung einer Sonderumlage besteht bei den Eigentümern kein Schaden. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund eines Fehlers des Verwalters kam es zu einer Anfech­tungsklage gegen mehrere auf einer Eigen­tü­mer­ver­sammlung getroffener Beschlüsse. Die Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft hat diese Klage verloren und musste Prozesskosten in Höhe von über 40.000 € zahlen. Die Finanzierung der Kosten wurde durch eine Sonderumlage erreicht. Mehrere Wohnungs­ei­gentümer klagten nunmehr gegen den Verwalter auf Zahlung von Schadensersatz. Das Amtsgericht Offenbach wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Kläger.

Kein Anspruch auf Schadensersatz gegen Verwalter

Das Landgericht Frankfurt a.M. bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Den Klägern stehe kein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Beklagten zu, da ihnen kein Schaden entstanden sei. Der Schaden sei nicht den Klägern als Wohnungs­ei­gentümer, sondern der Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft entstanden. Schuldnerin der Prozesskosten sei die Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft und nicht die Wohnungs­ei­gentümer. Der Schaden der Gemeinschaft werde auch nicht zu einem Schaden der Eigentümer, weil zur Finanzierung der Prozesskosten eine Sonderumlage erhoben wurde.

Anspruch gegen Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft auf Geltendmachung des Schaden­s­er­satzes

Den Wohnungs­ei­gen­tümern stehe aber ein Anspruch darauf zu, so das Landgericht, dass die Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft bestehende Schaden­s­er­satz­ansprüche geltend macht. Weigert sich die Gemeinschaft, können sie dies mit der Beschlus­ser­set­zungsklage erzwingen und sich ggfs. auch zur Anspruchs­durch­setzung ermächtigen lassen. Zudem bestehe die Möglichkeit der Anspruchs­ab­tretung an die Eigentümer.

Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/GE 2025, 352/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil35000

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI