21.11.2024
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Oberlandesgericht Brandenburg Urteil26.06.2012

Werbung mit Testsiegel "Bestes Möbelhaus" unzulässigBezeichnung des Testver­an­stalters als "Deutsches Institut" für Verbraucher irreführend

Die Firma Möbel Höffner darf nicht mehr mit dem Testsiegel "Bestes Möbelhaus" des Deutschen Instituts für Service Qualität (disq) werben. Dies entschied das Branden­bur­gische Oberlan­des­gericht. Auch die Bezeichnung des Testver­an­stalters als "Deutsches Institut" wurde vom Gericht für irreführend erklärt.

Bereits in erster Instanz hatte das Landgericht Berlin dem Möbelhaus die Verwendung des Siegels untersagt und gravierende methodische Mängel des Tests kritisiert.

Testsiegel fehlt klarer Hinweis auf privat­wirt­schaft­lichen Charakter des Testun­ter­nehmens

Die Richter des Branden­bur­gischen Oberlan­des­ge­richts kritisierten in zweiter Instanz, dass die Bezeichnung des Testver­an­stalters als "Deutsches Institut" irreführend sei. Der Begriff erwecke den falschen Eindruck, das Testurteil sei von einer öffentlichen oder unter öffentlicher Aufsicht stehenden Einrichtung vergeben worden. Dieser Eindruck werde noch durch die farbliche Gestaltung des Siegels in den Farben "Schwarz-Rot-Gold" verstärkt. Dagegen fehle ein klarer Hinweis auf den privat­wirt­schaft­lichen Charakter des Unternehmens.

Testsiegel gibt beschränkten Testinhalt nur unzureichend wieder

Irreführend sei auch die Bezeichnung als "Bestes Möbelhaus." Damit werde der beschränkte Testinhalt unzureichend wiedergegeben. Untersucht wurde lediglich die Service-Qualität, nicht aber für die Gesamtqualität von Möbelhäusern entscheidende Kriterien wie das Preis- und Leistungs­ver­hältnis oder Lieferzeiten und -kosten.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

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