18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ein altes Ehepaar auf einer Parkbank.

Dokument-Nr. 12804

Drucken
ergänzende Informationen

Hessisches Landessozialgericht Urteil16.11.2011

Keine Witwenrente nach 17-tägiger EheFrau kann Versorgungsehe nicht widerlegen / Witwe begehrt Rente nach dem Tod des schwer an Krebs erkrankten Ehemannes

Hat eine Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert, so besteht regelmäßig kein Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente. Nur wenn besondere Umstände die Annahme einer sogenannten Versorgungsehe widerlegen, kann eine entsprechende Rente beansprucht werden. Hiervon ist nicht auszugehen, wenn zum Zeitpunkt der Heirat ein Ehepartner bereits an einer Krebserkrankung im Endstadium leidet. Dies entschied das Hessische Landes­so­zi­al­gericht.

Eine 56-jährige Frau heiratete im November 2007 einen unheilbar an metastasiertem Kehlkopfkrebs erkrankten Mann. 17 Tage später verstarb der 58-Jährige an den Folgen seiner Krebserkrankung. Die im Schwalm-Eder-Kreis lebende Witwe beantragte die Gewährung von Witwenrente. Die Renten­ver­si­cherung lehnte dies mit der Begründung ab, dass eine Versorgungsehe nicht widerlegt worden sei. Die arbeitslose und von Hartz-IV-Leistungen lebende Witwe hingegen vertrat die Ansicht, dass der Tod zum Zeitpunkt der Hochzeit nicht absehbar gewesen sei, und erhob Klage.

Tödliche Folgen der Krebserkrankung waren bei Eheschließung vorhersehbar

Die Richter beider Instanzen gaben der Versicherung Recht. Der Gesetzgeber habe im Jahr 2001 geregelt, dass ein Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente nicht bestehe, wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert habe. Anders sei dies nur, wenn wegen besonderer Umstände nicht davon auszugehen sei, dass die Heirat allein oder überwiegend einen Anspruch auf Hinter­blie­be­nen­ver­sorgung bezwecken solle (sogenannte Versorgungsehe). Solche besonderen Umständen seien anzunehmen bei einem plötzlichen unvor­her­sehbaren Tod (z.B. in Folge eines Unfalls) oder wenn die tödlichen Folgen einer Krankheit bei Eheschließung nicht vorhersehbar gewesen seien. Rechtlich unbeachtlich sei dagegen der Wunsch, eine Lebens­ge­mein­schaft auf Dauer zu begründen.

Im konkreten Fall habe zum Zeitpunkt der Eheschließung keine Aussicht mehr auf Heilung bestanden. Die Witwe und ihr Ehemann seien von den Ärzten über den Krank­heits­verlauf informiert worden und hätten von dem fortge­schrittenen Stadium der Tumorerkrankung gewusst. Auch habe ihr Mann anlässlich des Heiratsantrages zu ihr gesagt, dass er ihr „auch einmal etwas Gutes tun wolle, da sie sich um ihn kümmere“. Damit sei die gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe nicht widerlegt.

Quelle: ra-online, Hessisches Landessozialgericht (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil12804

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI