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Niedersächsisches Finanzgericht Beschluss26.08.2011

Verfas­sungs­widrige Ungleich­be­handlung eines eingetragenen Lebenspartners bei der Grund­e­r­wer­b­steuerNieder­säch­sisches Finanzgericht erbittet Vorab­ent­scheidung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts

Das Nieder­säch­sische Finanzgericht sieht in der Besteuerung einer Grund­s­tücks­über­tragung unter eingetragenen Lebenspartnern aus dem November 2009 einen Gleich­heits­verstoß gegenüber der Steuerbefreiung unter Ehegatten. Es hat daher das Bundes­ver­fas­sungs­gericht um eine Vorab­ent­scheidung in der Frage gebeten, ob § 3 Nr. 4 des Grund­e­r­wer­b­steu­er­ge­setzes in der bis zum Inkrafttreten des Jahressteu­er­ge­setzes 2010 vom 8. Dezember 2010 (Bundes­ge­setzblatt Teil I S. 1768) geltenden Fassung insoweit mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) unvereinbar ist, als zwar der Grund­s­tück­s­erwerb durch den Ehegatten, nicht aber durch den eingetragenen Lebenspartner des Veräußerers von der Grund­e­r­wer­b­steuer befreit ist.

Der Gesetzgeber hat im Jahressteu­er­gesetz 2010 zwar eine grund­e­r­wer­b­steu­erliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern und Ehegatten geregelt. Die Neufassung des Grund­e­r­wer­b­steu­er­ge­setzes gilt jedoch - anders als eine vergleichbare Regelung im Erbschaft- und Schen­kung­s­teu­errecht - nicht rückwirkend für alle noch nicht bestands­kräftigen Fälle ab Inkrafttreten des Leben­s­part­ner­schafts­ge­setzes (1. August 2001), sondern erst ab Inkrafttreten des Jahressteu­er­ge­setzes 2010 am 14. Dezember 2010. In der Sache folgt das Nieder­säch­sische Finanzgericht den neueren Entscheidungen des Bundes­ver­wal­tungs­ge­richts zur Gleich­be­handlung von eingetragenen Lebenspartnern und Ehegatten bei der betrieblichen Hinter­blie­be­nen­ver­sorgung und bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer und überträgt die dortigen rechtlichen Wertungen auf das gesamte Steuerrecht, damit auch auf die Grunderwerbsteuer.

Unter­schiedliche betriebliche Hinter­blie­be­nen­ver­sorgung sowie erbschaft- und schen­kung­s­teu­erliche Behandlung ungerecht­fertigt

Zur Begründung hatte das Bundes­ver­fas­sungs­gericht in den genannten Entscheidungen darauf verwiesen, dass für die Schlech­ter­stellung der eingetragenen Lebenspartner gegenüber Ehegatten keine Unterschiede von solchem Gewicht bestehen, die eine unter­schiedliche betriebliche Hinter­blie­be­nen­ver­sorgung sowie erbschaft- und schen­kung­s­teu­erliche Behandlung rechtfertigen könnten. Nach Auffassung des Nieder­säch­sischen Finanzgerichts ist diese Begründung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts auf die gesamte Rechtsordnung zu übertragen.

Geltendes Recht macht Privilegierung von Ehegatten gerade nicht vom Vorhandensein gemeinsamer Kinder abhängig

Die Ungleichbehandlung sei im Übrigen auch nicht dadurch legitimiert, dass nur aus einer Ehe gemeinsame Kinder hervorgehen könnten, denn das geltende Recht mache die Privilegierung von Ehegatten gerade nicht vom Vorhandensein gemeinsamer Kinder abhängig. Das Gericht hatte dem Kläger bereits mit Beschluss vom 6. Januar 2011 vorläufigen Rechtsschutz gewährt (Beschluss v. 6.1.2011 - 7 V 66/10).

Quelle: Niedersächsisches Finanzgericht/ra-online

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