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12.08.2025 
Sie sehen einen Bauarbeiter auf einem Gerüst bei einer Haussanierung.

Dokument-Nr. 35295

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Urteil01.07.2025Landgericht Lübeck2 O 231/23
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Landgericht Lübeck Urteil01.07.2025

Verkäufer einer Immobilie muss über Trink­was­ser­lei­tungen aus Blei aufklärenTrink­was­ser­lei­tungen aus Blei stellten einen Mangel dar

Das Landgericht Lübeck hat den Verkäufer einer Immobilie mit 36 vermieteten Wohneinheiten zur Zahlung von Schadensersatz wegen arglistiger Täuschung über verbaute Bleileitungen verurteilt.

Ein Mann verkauft eine Immobilie mit 36 überwiegend vermieteten Wohneinheiten in Lübeck. Die Trink­was­ser­lei­tungen sind aus Blei, hierüber klärt er nicht auf. Nach dem Kauf lässt die Käuferin die Wasserleitungen untersuchen – in mehreren Wohnungen liegt der Bleigehalt des Trinkwassers oberhalb des Grenzwertes. Die Käuferin verlangt vom Verkäufer die Erstattung der Mietausfälle infolge Mietminderungen sowie Ersatz künftiger Schäden, insbesondere für die Sanierung, die über 200.000 Euro koste. Der Verkäufer weigert sich – er habe weder von Bleileitungen noch von erhöhten Bleiwerten gewusst. Das Blei dürfte aus den Leitungen des Wasser­ver­sorgers stammen.

Das Landgericht Lübeck gab der Käuferin Recht – sie habe Anspruch auf Erstattung der entgangenen Mieten sowie auf Ersatz künftiger Schäden. Trink­was­ser­lei­tungen aus Blei stellten einen Mangel dar, über den der Verkäufer ungefragt aufklären müsse. Der Verkäufer habe sowohl von den Bleileitungen als auch den überschrittenen Grenzwerten gewusst und der Käuferin bewusst verschwiegen. Das ergebe sich aus mehreren Zeugenaussagen, zudem habe sich der Verkäufer bei seinen Angaben in Widersprüche verstrickt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es ist in Kürze kostenfrei abrufbar über die Landes­recht­spre­chungs­da­tenbank Schleswig-Holstein.

Quelle: Landgericht Lübeck, ra-online (pm/pt)

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